Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Verfahren gegen den ehemaligen Landrat im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal eingestellt. Die Behörde stellte fest, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte. Dennoch wurde kritisiert, dass der Katastrophenschutz im Landkreis unzureichend organisiert war, wofür hauptsächlich der Landrat verantwortlich gemacht wurde.
In einer ausführlichen Mitteilung skizzierte der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler detailliert die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft betonte die außergewöhnliche Natur der Ereignisse und verwies auf die komplexen hydrologischen Umstände der Sturzflut von 2021. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Flut für Anwohner, Einsatzkräfte und Verantwortliche gleichermaßen unvorstellbar war.
Die Ermittlungen zeigten, wie dynamisch sich die Situation an jenem Tag entwickelte. Einsatzkräfte waren überfordert, Pegelstände stiegen rapide an, und eine geordnete Evakuierung war nicht mehr möglich. In einer Betreuungseinrichtung ertranken zwölf Menschen aufgrund der plötzlichen Flut, da Rettungskräfte und Betreuer überrascht wurden.
Die Staatsanwaltschaft kritisierte die unzureichende Organisation des Katastrophenschutzes im Landkreis Ahrweiler und nannte eine Vielzahl von Mängeln, die vor allem dem ehemaligen Landrat angelastet wurden. Trotz dieser Versäumnisse sah die Staatsanwaltschaft keinen Grund für eine Anklage. Es wurde bemängelt, dass das Warnverhalten verbessert werden könnte, jedoch ließ sich nicht sicher nachweisen, dass damit Menschenleben hätten gerettet werden können. Die Behörde betonte ihr Mitgefühl mit den Betroffenen der Flutkatastrophe im Ahrtal.