KoblenzKriminalität und Justiz

Ex-Geschäftsführer veruntreut fast 560.000 Euro: Landgericht Koblenz urteilt Haftstrafe

Der ehemalige Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn wurde vom Landgericht Koblenz zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, nachdem er fast 560.000 Euro veruntreut hatte. Er gestand, Geld der Lebenshilfe für einen luxuriösen Lebensstil genutzt zu haben, was zur Insolvenz der Organisation führte. Mitarbeiter verloren ihre Arbeitsplätze, da der Ex-Geschäftsführer kein Insolvenzantrag stellte, als zahlungsunfähig war.

Geständnis und Reue vor Gericht

Vor Verkündung des Urteils zeigte der Angeklagte Reue und betonte, die Konsequenzen seines Handelns zu akzeptieren. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Rückzahlung von mehr als 500.000 Euro und berücksichtigte sein Geständnis strafmildernd. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen den ehemaligen Landrat wegen möglicher Unregelmäßigkeiten im Umgang mit der Lebenshilfe.

Weitere Ermittlungen und Verdachtsmomente

Neben dem Ex-Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn gerät auch der ehemalige Landrat in das Visier der Staatsanwaltschaft. Der Verdacht besteht, dass Akten des Jugendamtes über die Organisation zurückgehalten wurden. Zusätzlich wird Untreue im Zusammenhang mit finanziellen Zuwendungen untersucht, die die Lebenshilfe trotz finanzieller Probleme erhielt. Die Ermittlungen laufen seit Sommer 2023 und werfen ein weiteres Licht auf die Vorgänge um die Insolvenz der Organisation.

Quelle: SWR4 am Vormittag, SWR4

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