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Desaster beim Friseurbesuch: Frau erleidet Haar-Alptraum im Landgericht Koblenz

Dramatisches Fiasko: Wie eine Friseurbehandlung zu einer haarigen Gerichtsverhandlung führte

Eine Frau aus Rheinland-Pfalz erlebte kürzlich ein Friseur-Fiasko, als sie den Friseursalon mit einer verfilzten „Struwwelpeter-Mähne“ verließ. Der Vorfall, der nun vom Landgericht Koblenz als „Fall des Monats April“ tituliert wurde, beschäftigt die Justiz. Die Kundin hatte sich eine Anti-Dauerwelle gewünscht, eine Behandlung, die derzeit in den USA bei Stars wie Taylor Swift und Jennifer Aniston beliebt ist. Jedoch endete der Friseurbesuch in einem Desaster.

Das Gericht stellte fest, dass ein ungeeignetes Produkt für die chemische Haarglättung verwendet wurde, was zu unkämbaren, beschädigten, verfilzten Haaren führte. Die Kundin musste ihr Haar um mehr als zehn Zentimeter kürzen und für fast ein Jahr nur mit Mütze oder Kappe das Haus verlassen, da das Haarbild als „stark entstellend“ beschrieben wurde. Die betroffene Kundin forderte fast 5000 Euro für Haarpflegekosten und ein Schmerzensgeld von mindestens 5000 Euro. Das Gericht erkannte die seelische Beeinträchtigung an und bewertete den Haarverlust als Körperverletzung, setzte das Schmerzensgeld jedoch auf 2500 Euro fest.

Die Friseurin hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. In der Zwischenzeit hat sich die Haarlänge der Klägerin wieder normalisiert, und ihre Haare sind erneut schulterlang geworden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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