Koblenz

Autokauf-Rücktrittsrecht und Nutzungsausfall: LG Koblenz stärkt Rechte von Autokäufern

Alles über das Recht auf Nutzungsausfall bei Rücktritt vom Autokauf

Ein Käufer, der aufgrund erheblicher Mängel am Fahrzeug vom Autokauf zurücktritt, kann neben der Rückabwicklung des Kaufvertrags auch Anspruch auf Nutzungsausfall geltend machen. Dies bestätigt ein Urteil des Landgerichts Koblenz. Das Rücktrittsrecht besteht, wenn trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche erhebliche Mängel bestehen, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren und die Nutzung beeinträchtigen.

Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wird zusätzlich zur Rückabwicklung des Kaufvertrags gewährt und wird eventuellen Nutzungsentschädigungen des Verkäufers gegenübergestellt. Der Käufer muss dem Verkäufer frühzeitig und wahrheitsgemäß mitteilen, dass er auf das Fahrzeug angewiesen ist und kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, um den Anspruch geltend zu machen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat, beispielsweise wenn dieser beim ersten Nacherfüllungsversuch nicht behoben werden konnte.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann der Käufer einen täglichen Nutzungsausfallschaden bis zur endgültigen Rückabwicklung des Kaufvertrags beanspruchen. Die Höhe dieses Schadens richtet sich nach dem Fahrzeugfabrikat und dem Alter des Fahrzeugs. Das Urteil des Landgerichts Koblenz stärkt die Rechte von Autokäufern und ermutigt sie, ihre Rechte bei erheblichen Mängeln konsequent durchzusetzen, um neben der Kaufpreisrückzahlung auch angemessenen Ersatz für die entgangene Nutzung zu erhalten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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