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Anklage gegen mutmaßliches Mitglied der „Kaiserreichsgruppe“

Aufstieg und Fall eines mutmaßlichen Mitglieds der "Kaiserreichsgruppe": Anklage wegen Hochverrats und illegalen Böllern.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der terroristischen Vereinigung „Kaiserreichsgruppe“ erhoben. Der 49-jährige Deutsche aus Mettmann bei Düsseldorf wird verdächtigt, sich von Januar bis April 2022 in der „Reichsbürger“-Gruppierung betätigt zu haben und ein hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet zu haben. Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, ohne die erforderliche Erlaubnis sogenannte Polen-Böller an seiner Wohnanschrift aufbewahrt zu haben. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Es wird vermutet, dass die „Kaiserreichsgruppe“ spätestens im Januar 2022 den Plan geschmiedet hat, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu stürzen und durch ein autoritäres Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen. Der Angeklagte soll über die Internet-Plattform Telegram mit zwei Hauptakteuren der Gruppe in Kontakt getreten sein und in persönlichen Treffen seine Bereitschaft bekundet haben, am Umsturz mitzuwirken.

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Die Anklage lautet darauf, dass der Beschuldigte an der Diskussion und Ausarbeitung der Tatpläne beteiligt war, Gleichgesinnte und Unterstützer zu rekrutieren versuchte und eine potenzielle regionale Führungsrolle bei den geplanten Anschlägen auf die Energieversorgung Deutschlands oder der konstituierenden Sitzung der neuen Regierung übernehmen sollte. Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen der Generalstaatsanwaltschaft berichtete über diese Punkte. Nun liegt es am Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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