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AfD-Politiker Björn Höcke in Revision: Entscheidung durch Bundesgerichtshof bevorstehend

Nachdem das Landgericht in Halle den AfD-Politiker Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt hat, haben alle drei Verteidiger des Politikers Revision eingelegt. Neben den bereits eingereichten Revisionen von den Anwälten Ulrich Vosgerau und Philip Müller, hat auch Rechtsanwalt Ralf Hornemann dieses Rechtsmittel ergriffen. Der 52-jährige Thüringer AfD-Chef wurde wegen des bewussten Gebrauchs einer verbotenen Parole der SA in einer Rede verurteilt. Das Urteil lautete auf 100 Tagessätze zu je 130 Euro.

Höcke selbst hatte die Anschuldigungen vor Gericht bestritten. Die Nicht-Rechtskräftigkeit des Urteils wird durch das Einlegen von Revisionen gewährleistet. Sowohl Höckes Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft behalten sich das Recht vor, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe von 10.000 Euro gefordert. Es bleibt zunächst unklar, ob die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat.

Mit der Einlegung der Revision geht der Fall nun vor den Bundesgerichtshof, der das Urteil auf mögliche Gesetzesverletzungen überprüfen wird. Der Bundesgerichtshof wird keine erneute Beweisaufnahme durchführen, sondern die rechtlichen Aspekte des Falls prüfen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird letztendlich endgültig sein, nachdem alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden.

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