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Jagdwilderei in Rheinland-Pfalz: Rückgang der Fälle, hohe Dunkelziffer

Illegaler Jagd in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wurden im letzten Jahr 130 Fälle von illegaler Jagd dokumentiert. Dies bedeutet eine leichte Abnahme im Vergleich zum Vorjahr. Die Behörden gehen jedoch davon aus, dass die tatsächliche Anzahl an Delikten viel höher liegt und viele nicht erfasst werden.

Ein Blick auf die Zahlen

Der Kreis Kusel verzeichnete die höchste Anzahl von Fällen mit zwölf Fällen, gefolgt vom Kreis Trier-Saarburg mit zehn Fällen. Andere betroffene Gebiete sind der Westerwaldkreis mit acht Fällen, der Kreis Cochem-Zell mit sieben, und der Kreis Ahrweiler mit sechs Fällen.

Ungenügende Aufklärung

Die Aufklärung von Jagdwilderei ist oft schwierig, da die Taten nachts an abgelegenen Orten stattfinden. Dadurch gibt es selten Zeugen, die zur Klärung beitragen könnten. Im Jahr 2023 wurden in Rheinland-Pfalz 26 Tiere nachweislich durch Schusswaffen erlegt, während es auch Anzeigen über verschwundenes Wild oder illegal vermarktete Wildbret gab.

Regionale Unterschiede

Die Entwicklung der Fallzahlen variiert je nach Region. Beispielsweise stieg die Anzahl der Fälle im Donnersbergkreis um 500 Prozent, während sie im Kreis Germersheim um 75 Prozent zurückging. Dies unterstreicht die regionalen Unterschiede im Umgang mit illegaler Jagd.

Bekämpfung von Jagdwilderei

Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten daran, die illegalen Aktivitäten zu bekämpfen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Die Definition von Jagdwilderei gemäß dem Strafgesetzbuch umfasst das unerlaubte Nachstellen, Fangen oder Erlegen von Wild unter Verletzung von Jagdrechten.

Ein tragischer Vorfall im Zusammenhang mit einem Wilderer ereignete sich Ende Januar 2022 in der Westpfalz, bei dem eine Polizeianwärterin und ein Polizeikommissar von einem Wilderer erschossen wurden. Der Täter wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.

Diese Vorfälle verdeutlichen die ernste Situation in Bezug auf illegale Jagdaktivitäten und die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Delikts zu verstärken.

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