Rheinland-Pfalz

Gericht entscheidet über Horror-Frisur: Kundin verlangt 10.000 Euro Schmerzensgeld

Traumfrisur endet mit Albtraum: Gericht spricht 2500 Euro Schmerzensgeld zu

Nach einem Friseurbesuch mit verheerenden Folgen wurde eine Kundin mit einer Struwwelpeter-frisur aus einem Friseursalon in Rheinland-Pfalz entlassen. Die Frau, die makellos glatte Haare haben wollte, musste anschließend feststellen, dass ihre Haare unkämmbar, kaputt und verfilzt waren, wodurch sie sogar teilweise ausfielen. Mehr als zehn Zentimeter mussten sofort abgeschnitten werden, was dazu führte, dass sie fast ein Jahr lang das Haus nur mit einer Mütze oder Kappe verließ. Infolgedessen forderte die Kundin fast 5000 Euro Schadensersatz und mindestens 5000 Euro Schmerzensgeld aufgrund der angeblich immensen Haarpflegekosten.

Das Landgericht Koblenz bewertete den Vorfall als eine erhebliche seelische Beeinträchtigung und stuft den Verlust der Haare als Körperverletzung ein. Dennoch wurde der Klägerin lediglich ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro zugesprochen. Die Friseurin hat immer noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Zum Zeitpunkt des Urteils waren die Haare der Kundin wieder auf schulterlänge gewachsen.

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Lebt in Steenfeld und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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