Rheinland-Pfalz

Erfahren Sie, wer von der Rundfunkgebühr befreit ist und wie Sie einen Antrag stellen können

Seit August 2021 ist der Rundfunkbeitrag in Deutschland gesetzlich verpflichtend und beträgt monatlich 18,36 Euro pro Haushalt. Diese Gebühr dient dazu, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren und den Zugang zu verschiedenen Rundfunk- und Medienangeboten zu ermöglichen. Personen mit geringem Einkommen können jedoch unter bestimmten Bedingungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.

Zu den Personen, die keinen Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, gehören beispielsweise Bürgergeld-Bezieher, Sozialhilfeempfänger, BaföG-Bezieher, Pflegebedürftige, Asylbewerber, Studenten und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (Härtefallregelung). Darüber hinaus gibt es weitere Gruppen wie Rentner:innen, die Grundsicherung oder Erwerbsminderung beziehen, oder ältere Menschen, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die ebenfalls von der Rundfunkgebühr befreit sind.

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Für Personen, die pflegebedürftig sind, gelten bestimmte Ausnahmeregelungen. Neben einem Pflegegrad sind zusätzliche Leistungen erforderlich, damit sich Pflegebedürftige von der GEZ-Gebühr befreien lassen können. In einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz können Personen, die Pflegegeld beziehen, ebenfalls von der Rundfunkgebühr befreit werden.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines Härtefallantrags für Personen mit Einkommen knapp über dem sozialen Bedarf oder für Rentner:innen, die berechtigt sind, Sozialleistungen zu erhalten, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen. Wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt sind, kann ein Antrag beim Beitragsservice gestellt werden. Dieser Antrag sollte erst eingereicht werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, und es ist wichtig, nur Kopien zu versenden, keine Originaldokumente.

Eine rückwirkende Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahre gewährt werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Es ist daher ratsam, zeitnah einen Antrag zu stellen, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die korrekte Adresse für den Antrag lautet: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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