PolitikRheinland-Pfalz

Elektronische Fußfesseln für potenzielle Gefährder – Debatte um Opferschutz entfacht in Deutschland

Bundesweite Einführung von elektronischen Fußfesseln für Frauenschläger: Was steckt dahinter?

Angesichts der hohen Anzahl an Frauenmorden in Deutschland treibt die Unionsfraktion im Bundestag die Einführung von elektronischen Fußfesseln für potenzielle Gefährder auf nationaler Ebene voran. Der CDU-Rechtsexperte Günter Krings kritisierte Justizminister Buschmann für seine Ablehnung, den Opferschutz zu verbessern. Die Justizministerkonferenz hatte bereits vor einem Jahr eine Prüfung zur Integration der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in das Gewaltschutzgesetz angefordert. Krings betonte, dass die derzeitige Möglichkeit zur Aufenthaltsüberwachung in einigen Landespolizeigesetzen nicht ausreichend erscheint.

Laut Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland wird in nur sechs Bundesländern – Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Hamburg – derzeit die Verwendung elektronischer Fußfesseln zum Schutz von Frauen praktiziert. Rheinland-Pfalz plant eine Gesetzesnovelle in diesem Bereich. Sachsen-Anhalt befürwortet eine bundesweite Regelung, da das Polizeirecht lediglich im eigenen Landesgebiet anwendbar ist. Ein Sprecher des Landesinnenministeriums erklärte, dass eine einheitliche gesetzliche Regelung auf Bundesebene unerlässlich sei, um potenzielle Opfer deutschlandweit vor Gewalttaten und Nachstellungen zu schützen.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) unterstützt das spanische Modell, bei dem auch der Aufenthaltsort potenzieller Opfer überwacht wird. Seiner Meinung nach könnte eine solche mobile Schutzzone Frauen außerhalb ihrer Wohnungen vor zufälligen Begegnungen mit den Tätern im Alltag warnen und schützen. Die Grünen-Bundestagsfraktion steht diesem Ansatz offen gegenüber. Der rechtspolitische Sprecher, Helge Limburg, erklärte, dass die Erfahrungen aus Spanien in die Prüfung einfließen sollten. Er betonte jedoch, dass der Gewaltschutz nicht allein auf technische Maßnahmen beruhen dürfe, sondern auch Maßnahmen wie den Ausbau von Frauenhäusern, konsequente strafrechtliche Verfolgung sowie präventive Maßnahmen des Polizeirechts benötige.

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Lebt in Steenfeld und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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