Rheinland-Pfalz

Datenschutz und Videoüberwachung: Bericht des LfDI Rheinland-Pfalz 2022

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz veröffentlichte im August 2023 seinen Jahresbericht für 2022 und informierte über die verschiedenen Tätigkeiten im vergangenen Jahr. Ein Schwerpunkt des Berichts lag auf dem Thema Videoüberwachung und den damit verbundenen Beschwerden, die beim LfDI Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 eingegangen sind. Die zunehmende Anzahl von sichtbaren Videokameras in den letzten Jahren hat die Sensibilität für Datenschutzfragen im Zusammenhang mit Videoüberwachung verstärkt. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen stellt eine grundlegende Anforderung an die Betreiber von Kameras dar, wobei die Videoüberwachung stets die mildeste Maßnahme sein sollte.

Im Jahr 2022 erreichten den LfDI Rheinland-Pfalz zahlreiche Beschwerden zur Videoüberwachung, was zu mehr als 400 eingeleiteten Verfahren führte. Dies verdeutlicht die Bedenken vieler Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Datenschutzes im Zusammenhang mit Videoüberwachung. Insbesondere Klingelkameras an privaten oder gewerblichen Gebäuden waren Gegenstand von Beschwerden, da festgestellt wurde, dass sie teilweise unberechtigt als Videokameras eingesetzt wurden, was einem dauerhaften Monitoring gleichkam. Auch die unvollständige Kennzeichnung von Videoüberwachung durch Hinweisschilder stellte ein Problem dar, da oft wichtige Informationen wie Kontaktdaten fehlten.

Ein weiterer kritischer Punkt waren Beschwerden über Videokameras in Gastronomiebetrieben, die nicht nur die Privatsphäre der Gäste beeinträchtigen, sondern auch personenbezogene Daten von Mitarbeitern erfassen konnten. Der LfDI Rheinland-Pfalz betonte die Notwendigkeit, bei der Planung von Videoüberwachung die spezifischen Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen und alternative, mildere Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und die Dokumentation der Abwägungsentscheidungen sind von entscheidender Bedeutung, um den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Daher sollten Verantwortliche vor der Implementierung von Videoüberwachungsmaßnahmen eine gründliche Prüfung vornehmen und sich mit den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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