Berlin (dpa) – Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene erfolgen im Bundestag weitere Änderungen und Ergänzungen. Zu den Neuerungen gehören ein Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum, Regeln für Fahranfänger und Anpassungen für die ab Juli möglichen Anbauvereine. Diese Änderungen sollen unter anderem großflächige Cannabis-Plantagen in Deutschland verhindern. Die geltenden Gesetze wie das Konsumcannabisgesetz, die Straßenverkehrsordnung und die Fahrerlaubnisverordnung werden angepasst.
Die Bundesregierung hatte den Ländern nach der Legalisierung von Cannabis im April nachträgliche Änderungen zugesagt, die nun diskutiert werden. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelungen ist noch offen. Die geplanten Maßnahmen umfassen:
Grenzwert für Autofahrer
Ein Grenzwert für Cannabis am Steuer wird ähnlich dem 0,5-Promille-Wert für Alkohol eingeführt. Der bisherige Nachweis von 1 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut wird auf 3,5 Nanogramm erhöht. Bei Überschreitung drohen ein Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot. Die Kontrolle soll durch Speicheltests erfolgen.
Vergleichbar mit Alkohol
Bei einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm wird eine vergleichbare Beeinträchtigung für Gelegenheitskonsumenten angenommen wie bei 0,2 Promille Alkohol im Blut. Personen, die Cannabis aus medizinischen Gründen konsumieren, sind von dem Grenzwert ausgenommen.
Mischkonsum und Verbote
Es wird ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt, um Gefahren durch Mischkonsum zu verringern. Weiterhin gilt ein Cannabis-Verbot für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Weitere Regelungen
Neben den Verkehrsbestimmungen werden auch Regelungen für die ab Sommer möglichen Cannabis-Vereine angepasst. Behörden können Genehmigungen verweigern, um großflächige Anbauflächen zu verhindern. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet Weiterbildungen an und die Evaluation des Cannabis-Gesetzes wird erweitert. Die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz sowie die Privatbesitzmengen werden untersucht.
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