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Neue Gesetze zur Erweiterung der Nierenspenden: Flexible Regeln gegen den Mangel?

Neue Regeln erlauben mehr Nierenspenden: Was ändert sich für Organspender und -empfänger?

Eine neue Gesetzesinitiative des Bundegesundheitsministeriums unter Karl Lauterbach (SPD) sieht erweiterte Regeln für Nierenspenden vor. Die aktuellen engen Vorgaben schränken die Möglichkeit, Nieren zu Lebzeiten zu spenden, ein. Die Novellierung des Transplantationsgesetzes wird notwendig, da die Zahl der Spendernieren seit langem nicht ausreicht, um die hohe Nachfrage zu decken. Im vergangenen Jahr haben sich über 2600 Patient:innen auf der Warteliste für Nierentransplantationen eingetragen, wobei 289 Menschen während der Wartezeit verstorben sind. Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf ab, den Kreis der Spender und Empfänger zu erweitern und somit mehr Leben zu retten.

Die aktuellen Regeln für Nierenspenden sehen vor, dass diese nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Lebenspartner und Personen in besonderer persönlicher Verbundenheit möglich sind. Wenn Organspenden aus medizinischen Gründen nicht möglich sind und die Niere abgestoßen werden könnte, entsteht ein Problem. Bis zu 40 Prozent der potentiellen Spender:innen sind mit ihren vorgesehenen Empfänger:innen inkompatibel, was die Transplantation erschwert. In solchen Fällen bleiben den Betroffenen oft nur aufwendige Dialysebehandlungen als Option.

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Die Gesetzespläne zur Neuregelung sehen vor, dass mehr Lebendspenden ermöglicht werden sollen. Dafür sollen zukünftig Lebendspenden erlaubt sein, auch wenn Organe von Verstorbenen verfügbar sind. Neue Konstellationen für Lebendspenden sind vorgesehen, wie beispielsweise Überkreuzspenden, bei denen Nieren zwischen inkompatiblen Paaren getauscht werden. Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit einer uneigennützigen Nierenspende, bei der die Spender:in den Empfänger nicht kennt. Diese anonymen Spenden sollen in einem nationalen „Pool“ zusammengeführt werden, um passende Spender:innen und Empfänger:innen zu ermitteln.

Zusätzlich sollen Spender:innen umfassend über den Spendenprozess aufgeklärt und beraten werden, mit speziellem Fokus auf die Risiken und emotionalen Belastungen. Es ist geplant, dass Spender:innen, die selbst einmal eine Niere benötigen, mit Extrapunkten auf der Warteliste berücksichtigt werden. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Anzahl der Nierenspenden erhöhen, sondern auch den Schutz und die Fürsorge für die Spender:innen verbessern.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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