Am 31. Dezember 2024 erreichte die Polizeidirektion Trier eine aktuelle Meldung aus Idar-Oberstein. Die Polizeiinspektion Idar-Oberstein wünscht den Bürgern einen guten Rutsch ins neue Jahr und nutzt die Gelegenheit, um vor den Gefahren durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern zu warnen. Jährlich kommt es zu zahlreichen Unfällen, die durch den unsachgemäßen Gebrauch von Böllern und Raketen verursacht werden.
Die Polizei betont, dass solche Unfälle erhebliche Verletzungen und Sachschäden zur Folge haben können. Daher appelliert sie an die Bürger, verantwortungsbewusst zu feiern und die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Insbesondere wird die Verwendung von zugelassenen Feuerwerkskörpern empfohlen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung in der Nähe von Menschenansammlungen oder leicht entzündlichen Materialien gefährlich ist. Ziel ist ein sicherer und friedlicher Jahreswechsel, wie news.de berichtete.
Gesetzliche Bestimmungen zu Feuerwerkskörpern
Für eine sichere Handhabung von Feuerwerk sind bestimmte gesetzliche Bestimmungen entscheidend. Pyrotechnische Produkte werden in verschiedene Kategorien unterteilt, die auf Gefährdung und Verwendungszweck basieren. Diese Kategorien beinhalten Alters- und Zeitbeschränkungen für die Nutzung. Die Hauptkategorien sind:
- Kategorie F1 – Kleinstfeuerwerk: Sehr geringe Gefahr, für geschlossene Bereiche, ganzjährig erhältlich ab 12 Jahren.
- Kategorie F2 – Kleinfeuerwerk: Geringe Gefahr, nur an Silvester im Freien erlaubt, Verkauf an Personen über 18 Jahren zwischen 28. und 31. Dezember.
- Kategorie F3 – Mittelfeuerwerk: Mittlere Gefahr, für weite offene Bereiche im Freien, Verkauf nur an Personen über 18 Jahren mit Erlaubnis.
- Kategorie F4 – Großfeuerwerke: Große Gefahr, nur für Fachkundige.
- Kategorie T1: Für technische Zwecke, ganzjährig verkauft an Personen über 18 Jahren.
- Kategorie T2: Für Bühnen- und Showveranstaltungen, nur von Fachkundigen verwendbar.
Zusätzlich gibt es Kategorien für pyrotechnische Gegenstände mit geringer Gefahr, die jedoch nicht als Feuerwerkskörper zählen. Der Handel mit pyrotechnischer Munition fällt unter das Waffengesetz, was besondere Regelungen zur Folge hat. Weitere Informationen dazu sind auf feuerwerk-vpi.de zu finden.