In der historischen Betrachtung der Kirchenverhältnisse im Jahr 1818 in Sachsenheim wird ein bedeutender Vorfall erwähnt: Ein Blitzeinschlag traf den Kirchturm. Dies ist nur ein Teil der vielfältigen Aspekte, die der Chronist aufgreift. So werden auch Themen wie das Klingelbeutel-Sammeln bei Gottesdiensten, die Wechsel bei den Geistlichen sowie Entwicklungen im Bauwesen, der Forstwirtschaft und der politischen Lage behandelt. Zudem werden Feste, Unglücke und Sitten und Gebräuche beleuchtet, wie Bietigheimer Zeitung berichtete.
Ein besonderes Ereignis war die Feier zum 400. Geburtstag von Martin Luther, die am 10. November 1883 in Großsachsenheim stattfand. Hierbei pflanzten Schulkinder unter der Anleitung von Stadtpfarrer Bauer sowie den Lehrern Schmid und Wintergerst zwei Linden, die als „Lutherlinden“ bekannt wurden. Jedes Kind erhielt zur Feier eine 5-Pfennig-Brezel und ein Lutherbüchlein. In weiteren bedeutenden Bauvorhaben wurde im Jahr 1851 die Eisenbahn abgesteckt, und im April des gleichen Jahres wurde der Grund für den Enzviadukt bei Bietigheim gelegt, der im Oktober 1853 vollendet wurde. Die erste Lokomotive fuhr am 20. September 1853 auf der neugebauten Linie Bietigheim – Bruchsal, die am 27. September 1853 dem öffentlichen Verkehr übergeben wurde.
Der Blitzeinschlag bei Stotternheim
Ein weiterer bemerkenswerter Blitzschlag in der Geschichte ist die Begegnung von Martin Luther mit einem Gewitter. Am 2. Juli 1505, während er auf dem Weg zu seinen Eltern in Mansfeld war, wurde er in der Nähe von Erfurt von einem Gewitter überrascht. Er suchte Schutz unter einem Baum und wurde dabei von einem Blitz getroffen. In Todesangst rief er die Heilige Anna an und gelobte, Mönch zu werden. Nur zwei Wochen später trat er am 17. Juli 1505 in das Augustinerkloster in Erfurt ein. Luther ließ sich weder von Freunden noch von seinem Vater umstimmen, was die Tragweite dieses Erlebnisses unterstreicht, wie luther2017.de berichtet. Der Buchautor Christian Feldmann erklärte, dass Luther später erzählte, er sei vom Himmel überrumpelt worden. Vor diesem Vorfall hatte Luther bereits mit dem Gedanken gespielt, Mönch zu werden. Interessant ist zudem die Anmerkung, dass ein in Todesangst abgelegtes Gelübde nach mittelalterlichem Kirchenrecht nicht bindend war.