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Polizei beendet private Feier in Kröv: Hinweise auf verbotene Musik und verfassungsfeindliche Parolen

Die Polizei hat eine private Feier in Kröv, Rheinland-Pfalz, nach Hinweisen auf möglicherweise verbotene Musik beendet. Zusätzlich gab es Anzeichen dafür, dass bei der Feier im Landkreis Bernkastel-Wittlich verfassungsfeindliche Parolen gerufen wurden. Die Polizei kontrollierte etwa 20 Personen und durchsuchte das angemietete Wohnhaus der Gruppe aufgrund eines richterlichen Beschlusses.

Ursprünglich war die Polizei zu dem Fest im Ortsteil Kövenig wegen Lärmbelästigung gerufen worden und beendete die Feier, um die Identität der Anwesenden festzustellen. Es war zunächst unklar, um welche Art von Musik und Parolen es sich handelte. Nach Auflösung der Feier durch die Polizei traten die Gäste ihre Heimreise an.

Aufgrund der Vorfälle leitete die Polizei mehrere Strafverfahren ein, darunter wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die genaue Art der Musik und Parolen sowie weitere Details wurden nicht spezifiziert. Die Polizei handelte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und beendete die Feier, um möglichen strafbaren Handlungen entgegenzuwirken.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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