In einem besorgniserregenden Fall von angeblicher Tierquälerei ermittelt die Staatsanwaltschaft Trier gegen einen Jagdpächter im Kreis Bernkastel-Wittlich. Es wird vermutet, dass Damwild aus einem Gatter für die Jagd betäubt und in einem Jagdrevier zum Abschuss freigelassen wurde. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung entdeckten Kontrolleure im Rahmen einer Gesellschaftsjagd im Dezember 2023 acht erlegte Damwildstücke, von denen Proben entnommen und auf Betäubungsmittel untersucht wurden. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz stellte das Vorhandensein von Beruhigungsmitteln fest, woraufhin die Staatsanwaltschaft informiert wurde.
Der Kreis Bernkastel-Wittlich gab an, dass Gatterwild nicht dem Jagdrecht unterliegt und daher kein vernünftiger Grund für das Töten der Damwildtiere vorhanden war. Die Ermittlungen sollen nun klären, ob die Tiere tatsächlich unter das Jagdrecht fielen. Obwohl die Herkunft des Damwildes unbekannt ist, deuten Zeugenaussagen darauf hin, dass die Tiere betäubt und aus rein kommerziellem Interesse in dem Jagdrevier ausgesetzt wurden. Dieser Vorfall stellt den ersten bekannten Fall dieser Art im Landkreis Bernkastel-Wittlich dar. Die Staatsanwaltschaft wird intensiv ermitteln, um die Umstände dieses fragwürdigen Vorfalls aufzuklären und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.