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Feier in Kröv beendet: Verbotene Musik und Parolen auf privater Feier entdeckt

In dem rheinland-pfälzischen Moselort Kröv beendete die Polizei eine private Feier nach Hinweisen auf möglicherweise verbotene Musik und verfassungsfeindliche Parolen. Die Feier, die im Landkreis Bernkastel-Wittlich stattfand, wurde aufgrund von Lärm beschwert, was zu dem Eingreifen der Beamten führte. Etwa 20 Personen wurden von der Polizei kontrolliert, und das angemietete Wohnhaus der Gruppe wurde aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchsucht.

Es war zunächst unklar, um welche Art von verbotener Musik und Parolen es sich handelte, die bei der Feier gespielt und gerufen wurden. Trotzdem entschied die Polizei, die Feier aufzulösen und die Identität der Anwesenden festzustellen. Nachdem die Feier beendet wurde, traten die Gäste ihre Heimreise an.

Die Polizei hat mehrere Strafverfahren eingeleitet, darunter wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die genaue Natur dieser Vergehen wurde nicht spezifiziert, aber die polizeilichen Maßnahmen zeigen eine klare Reaktion auf potenziell strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der Feier.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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