Bernkastel-Wittlich

Entscheidung über Kommunalwahl-Stichwahl am 23. Juni 2024

Am 9. Juni haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz über die künftige kommunale politische Landschaft zu entscheiden. In den meisten Fällen werden die Entscheidungen bereits getroffen, wenn um 18 Uhr die Wahllokale schließen. Doch in bestimmten Situationen ist ein zweiter Wahltag erforderlich, um das endgültige Ergebnis zu ermitteln.

Der Stichwahl-Termin für die Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 ist am 23. Juni 2024, genau zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang. Die Notwendigkeit einer Stichwahl in einer Stadt oder Gemeinde hängt vom Ergebnis des ersten Wahlgangs ab.

In Rheinland-Pfalz kommt es zu einer Stichwahl, wenn ein Bürgermeister, Landrat oder Ortsvorsteher gewählt wird. Für diese Ämter ist eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, d.h., ein Wahlergebnis von mehr als 50 Prozent. Wenn mehr als zwei Bewerber für ein Amt antreten und keiner die 50-Prozent-Marke erreicht, wird eine Stichwahl durchgeführt, bei der die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen antreten.

Bei der allgemeinen Kommunalwahl 2024 in Rheinland-Pfalz werden alle fünf Jahre die ehrenamtlichen Bürgermeister von Städten und Gemeinden sowie die Ortsvorsteher gewählt, was potenziell eine Stichwahl erforderlich machen kann. Im Gegensatz dazu werden die Oberbürgermeister der größeren Städte, die Bürgermeister der Verbandsgemeinden und die Landräte nur alle acht Jahre gewählt und synchronisieren sich gelegentlich nicht mit dem Kommunalwahltermin.

Die Auszählung der Stimmen bei einer Stichwahl, bei der es nur zwei mögliche Stimmen gibt, gestaltet sich einfach und schnell. Aufgrund der fehlenden Parallelwahlen an diesem Tag in Rheinland-Pfalz sind die Ergebnisse oft schon am frühen Abend des Wahlzeitpunkts verfügbar.

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