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Beihilfe zum Mord im Yeboah-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft

Anklage fordert Haft: Yeboah Prozess kurz vor Abschluss in Rheinland-Pfalz

In einem Beihilfeprozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis im Jahr 1991 steht der Yeboah-Prozess kurz vor dem Abschluss in Koblenz, Rheinland-Pfalz. Der Angeklagte, Peter S. (52), behauptete, in der Tatnacht betrunken als passiver Mitläufer am Tatort gewesen zu sein. Die Brandlegung gibt er jedoch einem ehemaligen Nazi-Skinhead-Kameraden namens Heiko S. (51) zu, der seinerseits die Anschuldigungen bestreitet.

Die Bundesanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten für den Angeklagten. Sie argumentiert, dass der damals 22-jährige Peter S. den Täter am Abend vor der Tat durch seine Worte bestärkt habe. Dieser hätte das Feuer gelegt, um dem Angeklagten zu gefallen und sich in der Gruppe zu etablieren.

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Der eigentliche Täter wurde bereits im Oktober wegen Mordes verurteilt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Opfer des fatalen Brandanschlags war der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus Ghana.

Dem heute 55-jährigen Angeklagten werden unter anderem Beihilfe zum Mord und eine tiefe rechtsextreme Gesinnung vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft beschrieb ihn als Szeneanführer, der Befehle gab und das Gruppengefüge bestimmte. Seine übersteigerte Aggressivität und extreme rechtsextreme Überzeugungen wurden von Zeugen bestätigt. Das Urteil wird für den 9. Juli erwartet.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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