Rheinland-PfalzWirtschaft

Banker vs. Presse: Bundesverfassungsgericht schützt Meinungsfreiheit?

Banker scheitert mit Beschwerde am Bundesverfassungsgericht - Was enthüllen die Tagebücher über den „Cum Ex“-Skandal?

Der Hamburger Banker Christian Olearius ist am Bundesverfassungsgericht mit seinem Streit um die Veröffentlichung von Zitaten aus seinen Tagebüchern gescheitert. Eine Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Chefs der Hamburger Warburg Bank wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bundesgerichtshof hatte bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass die Wiedergabe der Tagebuchzitate erlaubt war. Die Tagebücher waren während einer Durchsuchung im März 2018 beschlagnahmt worden und enthielten Informationen über Treffen zwischen Olearius und dem damaligen Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz.

Die „Süddeutsche Zeitung“ veröffentlichte im September 2020 einen Bericht, in dem Zitate aus den Tagebüchern des Bankers enthalten waren. Olearius fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und reichte Klage gegen die Zeitung ein. Trotz seiner Bemühungen konnte er weder vor dem Bundesgerichtshof noch vor dem Bundesverfassungsgericht sein Recht auf Unterlassung durchsetzen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Olearius in seiner Verfassungsbeschwerde keine ausreichende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte darlegen konnte.

Die Entscheidung der Gerichte basierte darauf, dass die Veröffentlichung der wörtlichen Zitate ein vollständiges und unverzerrtes Bild in der Berichterstattung bot und ein hohes Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestand. Trotz des gescheiterten Versuchs, die Veröffentlichung der Tagebuchzitate zu unterbinden, konnte Olearius seine Argumentation nicht ausreichend vorbringen, um eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte nachzuweisen. Die juristische Auseinandersetzung über die Verwendung seiner Tagebücher endete somit ohne Erfolg für den Banker.

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Lebt in Steenfeld und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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