Bad Kreuznach

Prozess um Weinautomatenverbot in Bad Kreuznach vor Gericht

Der Winzer Werner Lorenz aus dem Stadtteil Bosenheim in Bad Kreuznach kämpft vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz für die Wiederinbetriebnahme seines Weinautomaten. Die Stadt Bad Kreuznach hatte ihm untersagt, den Weinautomaten in der Kaiser-Wilhelm-Straße Ecke Oranienstraße im Kurgebiet zu betreiben, da dies gegen den Jugendschutz verstoße. Seit der Verbotserteilung ist der Weinautomat außer Betrieb.

Laut dem Stadtrechtsausschuss verstößt der Weinautomat gegen den Paragraphen 9 des Jugendschutzgesetzes, da ein frei zugänglicher Automat mit alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit untersagt sei. Dennoch gibt es Ausnahmen im Gesetz, auf die sich der Winzer Werner Lorenz beruft. Ein Weinautomat wäre erlaubt, wenn er eine Altersprüfvorrichtung besitzt und sich in einem gewerblich genutzten Raum befindet.

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Winzer Werner Lorenz argumentiert, dass sein Weinautomat ausreichende Vorkehrungen für den Jugendschutz getroffen hat. Jeder, der eine Flasche Wein ziehen möchte, muss seinen Personalausweis durch einen Schlitz führen, um das Mindestalter von 18 Jahren nachzuweisen. Obwohl sich der Weinautomat nicht in einem gewerblich genutzten Raum befindet, verweist Lorenz darauf, dass Wein ebenso wie Zigaretten behandelt werden sollte. Zigarettenautomaten stehen auch öffentlich zugänglich, und die Alterskontrolle reicht für den Jugendschutz aus.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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