Bad Kreuznach

Finanzielle Unterstützung für Hochwasseropfer in Kirner Land: Noch eine Woche für Anträge

Kirner Land: Antragsfrist für Hochwasserhilfe verlängert

Die Verbandsgemeinde Kirner Land verlängert die Frist für Betroffene des Pfingsthochwassers, um finanzielle Unterstützung zu beantragen. Noch eine Woche lang haben betroffene Haushalte die Möglichkeit, Soforthilfe von bis zu 1.500 Euro zu erhalten. Zusätzlich können weitere 500 Euro pro Person im Haushalt beantragt werden. Diese Unterstützung ist für diejenigen gedacht, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt wurden.

Jolanta Werle, die Fachbereichsleiterin der Ordnungsverwaltung, berichtet von den Auswirkungen des Hochwassers innerhalb der Gemeinden. Circa 30 Kilometer Wald- und Forstwirtschaftswege wurden durch Ausspülungen stark beschädigt. Die Beseitigung von 10.000 Tonnen Müll war notwendig. Besonders schwer getroffen von der Pfingstflut war die Gemeinde Kirn-Sulzbach in der Verbandsgemeinde Kirner Land.

Bisher sind mehr als 30 Anträge eingegangen, die alle bereits bearbeitet wurden. Bis zum nächsten Donnerstag haben Betroffene weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Alle erforderlichen Informationen sind auf der Website der Verbandsgemeinde Kirner Land verfügbar. Es wird empfohlen, die Unterlagen so schnell wie möglich einzureichen, um die Bearbeitung zu beschleunigen und die Hilfe schnellstmöglich zu erhalten.

Die Verlängerung der Antragsfrist bietet den betroffenen Haushalten die notwendige zusätzliche Zeit, um Unterstützung nach dem Hochwasser zu beantragen. Es ist wichtig, dass alle, die durch die Naturkatastrophe geschädigt wurden, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, um den Wiederaufbau zu erleichtern und schnellstmöglich wieder Normalität herzustellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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