Vorfall | Diebstahl |
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Ort | Budenbach |
Ein 37-jähriger Mann aus Budenbach hat die Grenzen des Gesetzes überschritten und wurde nun für seinen Diebstahl verurteilt! Das Landgericht Bad Kreuznach hat entschieden, dass der bereits vorbestrafte Täter für seine kriminellen Machenschaften eine viermonatige Haftstrafe absitzen muss. Im November letzten Jahres schnappte sich der Angeklagte in einem Supermarkt ein Taschenmesser, Hobbymesser, Sekundenkleber und sogar eine Kerze – und das alles, während er mit einem weiteren Taschenmesser bewaffnet war!
Berufung und mögliche Verzögerungen
Das Amtsgericht Hunsrück/Simmern hatte bereits zuvor ein klares Urteil gefällt, doch der Mann ging in Berufung. Jetzt steht das endgültige Urteil fest, aber die Verteidigung könnte noch eine Revision einlegen. Richter Daniel Wahn warnte, dass dies den Prozess weiter verzögern könnte. Innerhalb einer Woche wird entschieden, ob das Urteil angefochten wird und ob es zu einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Koblenz kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Budenbacher bald zur Haft antreten müssen.
Ort des Geschehens
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