Bad Dürkheim

Urlaubstage müssen bezahlt werden: Rechte von Werkstudenten, Minijobbern und kurzfristigen Arbeitskräften in Köln

Neues Gesetz: Urlaubstage im Nebenjob müssen bezahlt werden!

Auch Werkstudenten, Minijobber und kurzfristige Arbeitskräfte haben Anspruch auf Urlaubstage, die ihr Arbeitgeber bezahlen muss. Dies wird manchmal missachtet, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, betont, dass Urlaubstage auch bei solchen Teilzeitbeschäftigungen zu gewähren sind und keine Ausnahmen gemacht werden dürfen, die Arbeitnehmer benachteiligen würden.

In Deutschland haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr, vorausgesetzt, sie arbeiten fünf Tage die Woche. Bei Teilzeitbeschäftigungen kann die genaue Anzahl an Urlaubstagen aufgrund variabler Arbeitszeiten jedoch komplizierter sein. In solchen Fällen wird die Arbeitszeit in Stunden umgerechnet und mit der eines Vollzeitbeschäftigten verglichen, um den anteiligen Urlaubsanspruch zu bestimmen. Sollten Urlaubstage während der Anstellung nicht gewährt werden, müssen sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.

Es ist zu beachten, dass abweichende Regelungen zum Nachteil der Arbeitnehmer unwirksam sind. Somit ist es wichtig, dass Arbeitgeber ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und Urlaubstage auch für Werkstudenten, Minijobber und kurzfristige Arbeitskräfte gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewähren und entsprechend vergüten. Nathalie Oberthür, als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), betont die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Bestimmungen für eine gerechte Arbeitspraxis.

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