Bad Dürkheim

Ungewöhnliche Kontroversen um Vogelschutzgebiet Haardtrand: Gemeinden im Leiningerland drohen mit Klage

Neuer Streit um Vogelschutzgebiet: Konfliktpotenzial in sechs Gemeinden - Leiningerland

Ein neuer Entwurf zur Errichtung eines Vogelschutzgebiets im Gebiet Haardtrand hat innerhalb der Verbandsgemeinde Leiningerland für Unruhe gesorgt. Sechs Gemeinden in der Region behalten sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Das vorgesehene Schutzgebiet, mit einer Fläche von fast 15 Hektar, ist das drittgrößte Schutzgebiet in der Pfalz, lediglich die Gebiete Pfälzerwald und Bienwald/Viehstrichwiesen sind größer. Es erstreckt sich von der B10 bei Wernersberg bis an die Nordseite von Altleiningen und erstreckt sich über mehr als 60 Prozent des gesamten Areals im Landkreis Bad Dürkheim. Der Entwurf umfasst 61 Vogelarten, die in diesem Gebiet geschützt werden sollen, als Teil des -UneEiewt Schutzgebietes, das im Jahr 2000 eingerichtet wurde. Darunter fallen Vögel wie Mönchsgrasmücke, Sumpfrohrsänger und Wendehals. Um Arten wie diese zu schützen, müssen die rechtlichen Vorgaben strikt eingehalten werden, um ihrer Population nicht zu schaden.

Der neue Entwurf zur Ausweisung des Vogelschutzgebiets Haardtrand stößt bei vielen Bürgern auf Widerstand, insbesondere in der Gemeinde Leiningerland. Die öffentliche Diskussion über den Entwurf begann im November und führte zu Forderungen nach einer gerichtlichen Überprüfung des Plans. Viele der betroffenen Bürgerinnen und Bürger äußerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf ihre Grundstücke, beispielsweise in Bezug auf Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung oder beim Bau von Gebäuden. Die Diskussionen konzentrierten sich auch auf potenzielle Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen und Artenvielfalt, wie beispielsweise das Anlegen von Blühstreifen oder die Schaffung von Schutzgebieten für bedrohte Tiere.

Die Verantwortlichen reagierten auf die Kritik an dem Entwurf und kündigten an, sich mit den Anliegen der Bevölkerung auseinanderzusetzen. Es ist geplant, in einen Dialog mit den Betroffenen zu treten, um deren Bedenken ernst zu nehmen und gegebenenfalls Anpassungen am Entwurf vorzunehmen. Trotz der möglichen rechtlichen Schritte seitens einiger Gemeinden zeigt sich die Behörde offen für Diskussionen und arbeitet daran, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden. Die weitere Entwicklung des Projekts und mögliche Klagen bleiben daher abzuwarten, um die Zukunft des geplanten Vogelschutzgebiets Haardtrand im Leiningerland zu klären.

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