Bad Dürkheim

Pflege und Freihaltung von öffentlichen Straßen in Bad Dürkheim: Wichtige Hinweise für Grundstückseigentümer

Grünpflege in Bad Dürkheim: Auswirkungen des Wachstums von Pflanzen und Unkraut

Die ungewöhnlich hohen Regenmengen haben in Bad Dürkheim zu einem starken Wachstum von Pflanzen und Sträuchern geführt. Dies betrifft nicht nur die öffentlichen Grünanlagen, sondern auch die privaten Haushalte der Bürger. Die Stadtgärtnerei arbeitet mit Hochdruck daran, die Pflegearbeiten in den öffentlichen Bereichen durchzuführen, dennoch sind auch die Einwohner dazu aufgerufen, ihre Grundstücke zu pflegen.

Die Pflicht zur Pflege und Freihaltung der Vegetation ergibt sich aus einer spezifischen Satzung, die auf der Website der Stadt Bad Dürkheim unter Punkt 1.1 eingesehen werden kann. Besitzer von Grundstücken entlang öffentlicher Straßen, Gehwege und Plätze sind aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und Zäune, die in den öffentlichen Raum hineinragen, zurückzuschneiden.

Es gibt klare Vorgaben, die dabei zu beachten sind:

  • Der Rückschnitt seitlich muss bis zur Grundstücksgrenze erfolgen.
  • Die Fahrbahn über Straßen muss bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.
  • Der Freiraum über Gehwegen muss mindestens 2,50 m betragen.
  • Straßenlampen, Verkehrszeichen, Spiegel, Straßennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwuchert sein.

Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist ein Rückschnitt zwischen dem 1. März und 30. September nicht erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmen für schonende Form- und Pflegeschnitte sowie behördlich angeordnete Rückschnitte. Die Unterstützung der Bürger bei der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Übersichtlichkeit in den Verkehrsräumen wird dabei geschätzt.

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