Rheinland-Pfalz

Amokpläne und Waffenarsenal: Entscheidung im Gerichtsprozess

Im Prozess um mutmaßliche Amokpläne in Fellbach und Waiblingen soll das Stuttgarter Landgericht am Mittwoch ein Urteil sprechen. Eine Frau wird beschuldigt, zu Hause ein Waffenarsenal bestehend aus Bomben, Schusswaffen, Schwarzpulver, Harpunen und Messern gehortet zu haben. Mit diesem Arsenal plante sie angeblich, sich Zugang zum Rathaus in Fellbach und zum Amtsgericht in Waiblingen zu verschaffen, um Menschen zu töten, Gebäude in Brand zu setzen und sich selbst das Leben zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Frau sich gedemütigt fühlte und deshalb diese Taten begehen wollte. Es bleibt jedoch unklar, ob aufgrund ihres psychischen Zustands eine Verurteilung möglich ist.

Die Angeklagte wird beschuldigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben, was sie jedoch im Prozess bestritten hat, indem sie von Gewaltfantasien sprach. Aufgrund des Gutachtens über ihre psychische Verfassung und Schuldfähigkeit, welches hinter verschlossenen Türen vorgebracht wurde, werden auch die Plädoyers von Verteidigung und Anklage unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Es stellt sich somit die Frage, ob die Frau letztendlich aufgrund ihrer psychischen Verfassung verurteilt werden kann oder ob die Tat lediglich in Gewaltfantasien begründet war.

Daniel Wom Webdesign

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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