PolitikRheinland-Pfalz

Alles über Briefwahl: Tipps und Anleitung für die Kommunalwahl 2024 in Rheinland-Pfalz

Am 9. Juni 2024 stehen wichtige Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger an, wenn sie an der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz teilnehmen. Hierbei wählen sie ihre Vertreter für Stadträte, Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte, Kreistage, Ortsbeiräte und ehrenamtliche Bürgermeister. Doch es besteht keine Pflicht, am Wahlsonntag persönlich zur Wahl zu gehen. Stattdessen besteht wie immer die Möglichkeit, alle Stimmen bequem per Briefwahl abzugeben.

Für die Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz können Wähler ihre Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 6. Mai 2024 beantragen. Dieser Zeitpunkt ist unmittelbar verbunden mit dem Druck der Stimmzettel, der erst eine Woche zuvor erfolgt, nachdem alle Wahlbewerber bekannt sind. Die Briefwahl steht allen wahlberechtigten Personen offen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und entweder die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Zudem müssen sie seit mindestens drei Monaten in der betreffenden Stadt oder Gemeinde wohnhaft sein.

Um die Briefwahl zu beantragen, müssen sich Wähler an die zuständige Gemeinde wenden, in der sich ihr Erstwohnsitz befindet. Dabei stellen sie tatsächlich einen Antrag auf einen Wahlschein, der sie gemäß des Kommunalwahlgesetzes zur Teilnahme an der Briefwahl berechtigt. Der Antrag kann persönlich beim Wahlamt der Gemeinde gestellt, schriftlich eingereicht oder in manchen Gemeinden auch online erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einer anderen Person schriftlich zu gestatten, die Unterlagen abzuholen.

Bei der Briefwahl zur Kommunalwahl 2024 erhalten die Wähler nicht nur die Stimmzettel für die anstehenden Wahlen in ihrer Gemeinde, sondern auch den Wahlschein, Briefumschläge und ein Merkblatt zur Erläuterung des Ablaufs der Briefwahl. Es ist wichtig, die ausgefüllten Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag zu stecken und diesen zu verschließen. Der Wahlschein wird zusammen mit dem Wahlbriefumschlag zurückgeschickt, entweder per Post oder persönlich im Wahlamt abgegeben. Ein verspäteter Eingang des Wahlbriefs kann jedoch zur Ungültigkeit der Stimmzettel führen.

Die Frist für die Briefwahl endet am Freitag vor der Wahl um 18 Uhr, was in diesem Fall der 7. Juni 2024 ist. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, kann die Briefwahl bis zum 21. Juni beantragt werden. Es ist entscheidend, den Wahlbrief rechtzeitig abzuschicken, um sicherzustellen, dass er vor dem Wahltag in einem ordnungsgemäßen Zustand eintrifft. Bei kurzfristigen Situationen wie plötzlicher Erkrankung besteht die Möglichkeit, den Wahlbrief bis zum Wahlsonntag bei der angegebenen Adresse einzuwerfen oder stattdessen im Wahllokal persönlich zu wählen, unter Vorlage eines Ausweisdokuments.

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"