AhrweilerKriminalität und JustizPolitik

Einstellung der Ermittlungen gegen Ex-Landrat nach Flutkatastrophe

Folgten politische Manöver der Entscheidung?

Fast drei Jahre sind vergangen, seit die Flutkatastrophe im Ahrtal unermessliches Leid verursachte. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat entschieden, keine Anklage gegen den ehemaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und den früheren Leiter des Krisenstabs, Michael Zimmermann, zu erheben. Dies wurde vom Leitenden Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler dem SWR mitgeteilt. In einer Pressekonferenz um 13 Uhr wurde die Einstellung des Verfahrens verkündet.

Die Ermittlungen gegen Pföhler und Zimmermann begannen bereits im August 2021 aufgrund des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal. Es wurde untersucht, ob die extremen Folgen der Flut durch ein anderes Handeln der beiden hätte verhindert werden können. Pföhler wurde unter anderem vorgeworfen, zu spät vor der Gefahr gewarnt zu haben, was er jedoch bestritt, ebenso wie Zimmermann. Die Untersuchungen verzögerten sich mehrmals, auch aufgrund eines umfangreichen Gutachtens.

Die Flut im Ahrtal forderte vor fast drei Jahren das Leben von 135 Menschen. Im Juli 2021 verursachten heftige Regenfälle verheerende Überschwemmungen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Ahrtal. Neben den zahlreichen Todesopfern wurden Hunderte verletzt und tausende Häuser zerstört oder beschädigt. Noch immer, zwei Jahre nach der Katastrophe, laufen die Arbeiten am Wiederaufbau in der Region.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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