Rheinland-Pfalz

17 Häftlinge in Rheinland-Pfalz aufgrund Cannabisgesetz entlassen: Eine neue Ära für den Umgang mit Drogenvergehen

Vor zwei Monaten wurde das Cannabisgesetz in Rheinland-Pfalz eingeführt, was zu erlassenen Strafen führte. Seitdem wurden insgesamt 17 Menschen aus der Haft entlassen. Elf von ihnen kamen unmittelbar mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum 1. April 2024 frei. Fünf weitere wurden aufgrund einer Anpassung der Strafe gemäß dem Gesetz ebenfalls entlassen. Darüber hinaus wurde bei einer Person, die sich in Untersuchungshaft befand, der Haftbefehl aufgrund des neuen Gesetzes aufgehoben.

Seit dem 1. April dieses Jahres ist der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit für Menschen ab 18 Jahren in Rheinland-Pfalz erlaubt, unter bestimmten Auflagen. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden, und drei Pflanzen im Wohnbereich sind erlaubt. Verstöße gegen diese Regeln können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Laut Angaben des Justizministeriums sind derzeit 233 Menschen in Rheinland-Pfalz inhaftiert, bei denen auch Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Cannabisgesetz vorliegen. Gründe für eine Fortdauer der Haft könnten sein, dass die ursprüngliche strafbare Handlung nicht vom neuen Straferlass erfasst ist oder dass ein Straferlass und eine verkürzte Gesamtfreiheitsstrafe noch nicht in Kraft getreten sind.

Zuvor hatte das Ministerium in Rheinland-Pfalz mit einem enormen Arbeitsaufwand zu kämpfen, da fast 9800 Strafakten im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz überprüft werden mussten. Etwa 3000 Fälle erforderten eine eingehende Prüfung der verhängten Gesamtstrafen oder hatten bereits eine solche erhalten. In vielen Fällen wurde die weitere Vollstreckung der Strafe eingestellt oder es wurden Anträge auf Neufestsetzung durch die Gerichte gestellt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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