Rheinland-Pfalz

17 Häftlinge freigelassen: Mainzer Justizministerium zieht Bilanz nach Cannabisgesetz

Vor zwei Monaten trat das Cannabisgesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft. Seitdem wurden 17 Personen aus der Haft entlassen. Elf von ihnen kamen unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2024 frei. Bei fünf weiteren führte die Anpassung der Strafe aufgrund des Gesetzes zu ihrer Entlassung. Sogar ein Mensch in Untersuchungshaft wurde aufgrund des Gesetzes freigelassen.

Das neue Gesetz erlaubt den Besitz, Anbau und Konsum von bestimmten Mengen Cannabis für Personen über 18 Jahren. Es sind bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm zu Hause erlaubt. Zudem dürfen drei Pflanzen im Wohnbereich angebaut werden. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Aktuell sind 233 Personen in Rheinland-Pfalz inhaftiert, die Verurteilungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Cannabisgesetz haben.

Gründe für eine fortgesetzte Haft könnten darin liegen, dass die Tat, die zur Haft führte, nicht vom neuen Gesetz erfasst ist oder dass ein Straferlass und die Verkürzung der Gesamtfreiheitsstrafe noch nicht in Kraft getreten sind. Laut dem Justizministerium müssen in Rheinland-Pfalz rund 9800 Strafakten wegen des Cannabisgesetzes überprüft werden. In etwa 3000 Fällen wurden bereits Gesamtstrafen genauer geprüft, und in vielen Fällen wurde die weitere Vollstreckung der Strafen ausgesetzt oder Anträge auf Neufestsetzung eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft im Saarland hat ebenfalls 470 Strafen wegen Cannabis erlassen, die hauptsächlich den Besitz der Droge betrafen, was nun in bestimmten Mengen für den Eigenkonsum erlaubt ist.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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