Am 1. Januar 2025 trat in Deutschland ein neues Filmförderungsgesetz in Kraft, das im Vorfeld von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, um einen Förderstopp zu verhindern. Dieses Gesetz soll die zentrale Förderstelle des Bundes, die Filmförderanstalt (FFA), zur Hauptadresse für Filmförderung in Deutschland machen und die Bürokratie in der Branche abbauen. Der Vorstand der FFA, Peter Dinges, bezeichnete das Gesetz als „Fusionsgesetz“, da es zwei große Bundesförderungen zusammenführt. Ziel ist eine unkomplizierte und weniger bürokratische Filmförderung.

Um die Förderung zu optimieren, wird ein automatisiertes Referenzsystem zur Vergabe von Fördermitteln eingeführt. Filmproduzenten, -verleiher, Regisseure und Drehbuchautoren können zukünftig Referenzpunkte sammeln, die sie als Fördermittel abrufen können. Laut Informationen von rbb24 wird auch die Liste der Festivals auf der Website der FFA erweitert, um die Vielfalt des deutschen Films widerzuspiegeln.

Erhöhung der Förderquote und Auswirkungen auf die Regionalförderung

Ab Februar 2025 wird die Förderquote von 20% auf 30% der deutschen Herstellungskosten angehoben. Diese Änderung wird nicht nur für die FFA relevant sein; auch auf die regionalen Filmförderungseinrichtungen in Berlin und Brandenburg hat das Gesetz Auswirkungen. Geschäftsführerin des Medienboards Berlin-Brandenburg, Kirsten Niehuus, sieht das Gesetz als positiven Schritt, fordert jedoch ein Zulagenmodell für regionale Dreharbeiten. Die Reform zielt zudem darauf ab, die Landessubventionen zu unterstützen und die Filmproduktion in Deutschland dauerhaft zu stärken.

Die Reform ist Teil einer größeren Initiative, die darauf abzielt, die Transparenz zu erhöhen und die bürokratischen Hürden für die Filmförderung zu senken. Dies wurde von Kulturstaatsministerin Claudia Roth bestätigte, nachdem das Gesetz am 19. Dezember 2024 mit Unterstützung der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabschiedet wurde (kulturstaatsministerin.de).

Reformschritte und Herausforderungen

Die Filmförderung in Deutschland galt lange Zeit als kompliziert und träge. Prominente Regisseure wie Volker Schlöndorff warnten in der Vergangenheit vor einem dramatischen Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmbranche. Der Marktanteil deutscher Filme in Kinos erreichte 2024 einen Tiefpunkt, und 70% der befragten Filmproduzenten kündigten an, ihre Produktionen ins Ausland zu verlagern, sollten keine signifikanten Reformen erfolgen. Dank des neuen Gesetzes wird nun ein Prozess in Gang gesetzt, der darauf abzielt, das Überleben des deutschen Films zu sichern (deutschlandfunkkultur.de).

Zusätzlich zur automatisierten Förderung wird auch die Kinoförderung attraktiver gestaltet, um den Zugang zur Produktions- und Verleihförderung zu verbessern. Die Schaffung eines Referenzmodells zur Belohnung des kommerziellen und festivalbedingten Erfolges von Filmen soll ebenfalls dazu beitragen, die Vernetzung zwischen Filmemachern und der FFA zu stärken. Somit könnte Deutschland als Filmproduktionsstandort auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau gebracht werden.

Die Reform des Filmförderungsgesetzes ist ein erster Schritt, doch es bedarf weiterer Reforminitiativen, um die anhaltenden Herausforderungen in der Filmbranche anzugehen. Dazu zählen die Einführung eines Steueranreizmodells für Film- und Serienproduktionen sowie eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste. Die Hoffnung bleibt, dass diese Maßnahmen in naher Zukunft umgesetzt werden, um die Filmkultur in Deutschland nachhaltig zu fördern.