In vielen europäischen Ländern ist das Bilden einer Rettungsgasse nicht nur ein guter Brauch, sondern gesetzlich verpflichtend. Besonders auf Autobahnen kann eine schnell gebildete Gasse über Leben und Tod entscheiden, denn bei schweren Unfällen sind Minuten entscheidend, um Hilfe zu leisten. In Deutschland beispielsweise regelt dies der Paragraf 11 Abs. 2 StVO, der die Bildung einer Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand vorschreibt. Bei Nichteinhaltung drohen den Autofahrern zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von bis zu 320 Euro. Dies berichtet tz.de.

Ähnliche Regelungen sind auch in den Nachbarländern Deutschlands zu finden. In Österreich beispielsweise gelten strenge Vorschriften seit 2012. Hier ist das Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen Pflicht, wobei das Ausweichen auf den Pannenstreifen ebenfalls erlaubt ist. Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld von bis zu 726 Euro verhängt werden, während bei der Behinderung von Einsatzfahrzeugen sogar bis zu 2.180 Euro fällig werden können. Zudem wird die Nichteinhaltung im Führerscheinregister vermerkt.

Regelungen in Europa

In der Schweiz wurde die Rettungsgasse 2020 rechtlich verankert. Autofahrer sind verpflichtet, eine Gasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte und bei drei oder mehr zwischen der linken und mittleren Spur zu bilden. Das Bußgeld beträgt hier 100 Schweizer Franken, etwa 104 Euro (polizei-schweiz.ch).

Tschechien folgt einem ähnlichen Prinzip, wo bei Stau ebenfalls eine Rettungsgasse Pflicht ist, und das Bußgeld beträgt etwa 103 Euro. Polen hat vergleichbare Vorschriften, wo ebenfalls eine Gasse gebildet werden muss, mit Bußgeldern von bis zu 580 Euro. In Slowenien wird die gleiche Regelung wie in Deutschland angewendet, während Kroatien fordert, dass bei Stau eine Gasse auf Fahrbahnen mit mindestens zwei Spuren gebildet werden muss, was ebenfalls mit Strafen von etwa 65 Euro geahndet wird.

Die Sanktionen für Nichteinhaltung betreffen auch die Slowakei, wo die Bußgelder ab 99 Euro beginnen. Für Ungarn sind die Regelungen ebenfalls klar: Die Feuerwehr und andere Einsatzkräfte müssen bei Stau jederzeit durch eine Gasse passieren können. Die Geldstrafen variieren hier zwischen 20 und 530 Euro, wobei Rabatte bei sofortiger Zahlung möglich sind, und Führerscheinentzug in Einzelfällen drohen kann.

Besonderheiten und Ausnahmen

Die Benelux-Staaten haben ihre eigenen Regelungen. In Belgien ist das Bilden einer Rettungsgasse bei Stau verpflichtend, mit Bußgeldern von 174 Euro. In Luxemburg fallen bei Nichteinhaltung 145 Euro (auf der Autobahn) oder 74 Euro (auf anderen Straßen) an. In den Niederlanden ist eine Gasse nur dann erforderlich, wenn kein Standstreifen vorhanden ist.

In Frankreich besteht keine spezifische Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, jedoch kostet die Behinderung von Einsatzfahrzeugen 135 Euro. Spanien plant ab 2026 die Abschaffung des Warndreiecks, wobei die Behinderung von Einsatzfahrzeugen ebenfalls mit 200 Euro bestraft wird. In Italien gibt es keine speziellen Bestimmungen zur Rettungsgasse, jedoch müssen Fahrzeuglenker sicherstellen, dass Einsatzfahrzeuge Zugang zu Unfallorten haben.

Die strikten Vorschriften zur Bildung der Rettungsgasse zeigen die enorme Bedeutung auf, die auf der Straße der gegenseitigen Rücksichtnahme und Selbstverantwortung zugeschrieben wird. Diese Regelungen sind nicht nur rechtlich bindend, sondern sie tragen maßgeblich dazu bei, dass Hilfe in Notsituationen schnell und effizient geleistet werden kann, was letztendlich Leben retten kann. Die verschiedenen Bußgelder und Strafen sind klare Indikatoren dafür, wie ernst diese Vorschriften in den diversen Ländern genommen werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen (auto-motor-und-sport.de).