Die Björn-Steiger-Stiftung hat heute die Entscheidung getroffen, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Auslöser für diesen Schritt ist das neue Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg, das am 2. August 2024 in Kraft trat. Die Stiftung, die sich seit Jahrzehnten für die Verbesserung der Notfallversorgung in Deutschland einsetzt, kritisiert die mangelhafte Qualität und die unklaren Strukturen im Rettungsdienst und fordert bundesweit einheitliche Standards. Laut remszeitung.de sieht der Präsident der Stiftung, Pierre-Enric Steiger, das Land in der Pflicht, ein qualitativ hochwertiges Rettungsdienst-System sicherzustellen, was aus seiner Sicht nicht zutrifft.

Im Fokus der Beschwerde steht die Behauptung, dass die aktuelle Regelung gegen das Grundgesetz verstößt. Ziel ist es, die gesetzlich verankerte „Sterbequote“ von 20 Prozent für Herzinfarktpatienten in Baden-Württemberg zu reformieren, die von der Stiftung als inakzeptabel angesehen wird. Außerdem wird kritisiert, dass lediglich 80 Prozent der Patienten innerhalb einer Stunde versorgt werden müssen, was die Überlebenschancen gefährdet. Das neue Gesetz wird als zementierend für bestehende Missstände im Rettungsdienst betrachtet, da veraltete Strukturen und unzureichende Planungskriterien die Patientenversorgung negativ beeinflussen.

Kritik an der Notfallversorgung

Die Björn-Steiger-Stiftung hat drei namhafte Kanzleien mit der Verfassungsbeschwerde beauftragt und erhält Unterstützung von weiteren Organisationen, darunter die AGSWN, der DBRD und das Notarztnetzwerk HonMed eG. Selbstverständlich ist die Verantwortung des Staates, ein funktionierendes Rettungsdienstsystem bereitzustellen; dies belegen auch Gutachten von renommierten Fachleuten, wie dem von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio. Aktuell verwaltet sich der Rettungsdienst in Baden-Württemberg selbst, wodurch die staatliche Verantwortung in Frage gestellt wird, wie steiger-stiftung.de berichtet.

Die notwendige Reform des Rettungsdienstes würde auch einen grundlegenden Paradigmenwechsel bedeuten, bei dem der Schutz von Leib, Leben und Gesundheit nicht von der Postleitzahl abhängen soll. Die aktuelle Entwicklung hin zu einheitlichen Standards für den Rettungsdienst wird durch die Ampel-Koalition vorangetrieben, wie swp.de informiert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach betont, dass die Vergütung der Rettungsdienstkosten künftig nicht mehr von Transportkosten abhängig sein wird und plant eine Neuorganisation des Rettungsdienstes, um die Versorgungsqualität zu sichern.

Die Björn-Steiger-Stiftung setzt sich mit diesem Schritt einmal mehr für die Rechte und das Wohl der Notfallpatienten ein und möchte klare, bundesweite Standards im Rettungsdienst etablieren, um die Überlebenschancen in kritischen Situationen zu erhöhen.