Die Situation für zahlreiche Senioren in Deutschland wird ab März 2025 herausfordernd, da viele von ihnen mit einer Rentenanpassung und einer möglichen Rentenkürzung rechnen müssen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat angekündigt, dass Änderungen der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft sind, sich erst zwei Monate später auf die Rentenzahlungen auswirken. Für die ersten beiden Monate des neuen Jahres bleiben die Krankenversicherungsbeiträge jedoch unverändert.
Die Techniker Krankenkasse (TK) und andere gesetzliche Krankenkassen haben zu Beginn des Jahres ihre Zusatzbeiträge erhöht. So steigt der Beitragssatz der TK von 1,2 % auf 2,45 %, während die Barmer ihren Satz von 2,19 % auf 3,29 % anpasst. Dies führt zu der Befürchtung des TK-Chefs Jens Bass, dass ohne notwendige politische Reformen der Zusatzbeitrag auf bis zu 20 Prozent anwachsen könnte.
Erhöhte Beiträge belasten Rentner
Die Anpassungen der Zusatzbeiträge sind nicht die einzigen Erhöhungen, die Rentner in diesem Jahr zu erwarten haben. Auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 % angehoben. Dieser zusätzliche Kostenfaktor wird direkt von den Renten der betroffenen Senioren abgezogen. Damit sind viele Rentner gezwungen, sich auf finanzielle Engpässe einzustellen, da die gesetzliche Rentenversicherung nicht alle anfallenden Kosten deckt.
Doris Pfeiffer, die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, hat bereits erläutert, dass im Jahr 2026 mit weiteren Beitragserhöhungen zu rechnen ist. Eine finanzielle Lücke von 1,55 Milliarden Euro wird für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2024 prognostiziert, was den Druck zur Anhebung von Beitragssätzen verstärkt.
Krankenversicherungsmodelle für Rentner
Die Möglichkeiten der Krankenversicherung im Alter sind vielfältig. Rentner können pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, eine freiwillige Mitgliedschaft wählen oder den Schutz über eine private Krankenversicherung suchen. Letztere muss jedoch separat für Pflegeleistungen abgeschlossen werden, während Mitglieder der gesetzlichen Kassen automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind.
Die Regelungen zur Beitragserhebung sind klar: Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 %, wobei dieser gleichmäßig zwischen Rentnern und Rentenversicherungsträger aufgeteilt wird. Darüber hinaus wird jeder Rentner mit einem Zusatzbeitrag belastet, die zusammen mit dem Beitrag zur Pflegeversicherung zu spürbaren Abzügen von den Renten führen.
Krankenkasse | Alter Zusatzbeitrag (%) | Neuer Zusatzbeitrag (%) |
---|---|---|
Techniker Krankenkasse (TK) | 1,2 | 2,45 |
Barmer | 2,19 | 3,29 |
Audi BKK | 1,0 | 2,4 |
DAK-Gesundheit | 1,7 | 2,8 |
IKK classic | 2,19 | 3,14 |
Die Kommunikation der Rentenanpassung erfolgt durch die DRV, die im Juni und Juli 2025 entsprechende Informationen an die betroffenen Senioren versenden wird. Ab Juli ist dann mit einem einmaligen Nachschlag für die Pflegeversicherung zu rechnen, bevor ab August die regulären Beitragssätze abgezogen werden.