Am Dienstagnachmittag führte die Bundespolizei im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofs eine Personenkontrolle durch, wobei ein 20-jähriger Mann überprüft wurde. Bei dieser Kontrolle gab der junge Mann an, lediglich Medikamente bei sich zu haben und keine Waffen. Doch bei der Durchsuchung seines Rucksacks entdeckten die Beamten eine erschreckende Menge an verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie eine Schreckschusswaffe.
Insgesamt waren die Beamten auf Tag24 mit 1300 Tabletten konfrontiert, darunter 97 Tabletten Oxycodon, 500 Tabletten Tilidin und 729 Tabletten Alprazolam. Darüber hinaus fanden sie 1260 Euro Bargeld und eine geladene Schreckschusswaffe.
Rechtliche Konsequenzen
Der 20-Jährige gestand, dass er die Medikamente weder selbst verschrieben noch auf legalem Wege erworben hatte. Zudem verfügte er über keinen Waffenschein. Nach seiner Festnahme wurde er zunächst zur Wache gebracht und anschließend an die Landespolizei übergeben. Gegen ihn werden nun Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Arznei-, Betäubungsmittel- und Waffengesetz eingeleitet.
Die strengen Regelungen zu dem Thema Betäubungsmittel sind nicht nur in Deutschland von Bedeutung. Im Allgemeinen dürfen Ärzte Betäubungsmittel nur in einer angemessenen Menge für Patienten verschreiben, die diese dann auch für Reisen mitnehmen dürfen. Laut den Bestimmungen der Bundesopiumstelle ist die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln für bis zu 30 Tage innerhalb des Schengen-Raums zulässig, wenn eine entsprechende Bescheinigung vom behandelnden Arzt vorliegt. Diese Bescheinigung muss von der obersten Gesundheitsbehörde beglaubigt werden.
Reisebestimmungen und deren Einhaltung
Für Reisen in andere Länder wird empfohlen, eine mehrsprachige Bescheinigung zu beantragen, da die nationalen Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes beachtet werden müssen. Einige Länder erfordern spezielle Importgenehmigungen oder verbieten bestimmte Betäubungsmittel. Reisende sollten sich rechtzeitig über die Einreiseformalitäten bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen informieren. Im Fall der vorliegenden Person ist jedoch fraglich, ob er die notwendigen Dokumente hatte, um die große Menge an Betäubungsmitteln legitim zu transportieren.
Zusätzlich dazu könnte er, wie auf der Webseite des Auswärtigen Amts erklärt, gegen mehrere Vorschriften verstoßen haben. Beispielsweise dürfen Reisende nur Arzneimittel für ihren persönlichen Bedarf mitbringen, wobei Deutschland strenge Regularien zum Handel mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln erlässt. Die rechtlichen Grundlagen bleiben ein zentraler Aspekt im Umgang mit diesen Stoffen und müssen auch bei Reisen im Hinterkopf behalten werden.
Die Kontrollen und rechtlichen Maßnahmen, die in diesem Fall durchgeführt wurden, sollen nicht nur die öffentliche Gesundheit schützen, sondern auch den illegalen Drogenhandel eindämmen. Um zukünftige Vorfälle zu verhindern, sind Aufklärung und strenge Überwachung notwendig.