Mecklenburg-Vorpommern hat angekündigt, eine Teilfläche des Dünen-Campingplatzes in Prerow zu räumen. Diese Entscheidung folgt einem Urteil des Landgerichts Rostock aus dem Oktober 2024, das besagt, dass die Regenbogen AG Teile des Geländes am Darßer Strand räumen muss. Das Gericht hat die Möglichkeit zur sofortigen Vollstreckung geschaffen, sollte die Regenbogen AG eine Sicherheitsleistung von zwei Millionen Euro hinterlegen. Während der Pachtvertrag mit der Regenbogen AG am 31. Dezember 2023 endete, eröffnete eine Klausel im Vertrag die Möglichkeit zur Neuverhandlung oder Kündigung, wenn die Flächen vom Bund ins Eigentum des Landes übergehen. Dies wird auch durch den Bundeszentrale für politische Bildung unterstützt, die auf die Komplexität der natürlichen Schutzgebiete hinweist.
Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN MV), Bjørn Schwake, und der Umweltminister Till Backhaus appellieren an die Regenbogen AG, den Übergang des Betriebs an das Hamburger Unternehmen Camper´s Friend nicht zu behindern. Trotz dieser Appelle zeigen sich die Vorstände der Regenbogen AG, Marc und Patrick Voßhall, entsetzt über die Situation und die Aufhebung der zuvor getroffenen Vereinbarung. Sie äußern Bedenken hinsichtlich der Handlungsfähigkeit des Ministers und warnen vor erheblichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ihres Unternehmens im Geschäftsjahr 2025.
Rechtsstreit und geplante Entscheidungen
Die Situation rund um den Dünen-Campingplatz ist geprägt von zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen. Insgesamt gibt es vier gegenseitige Klagen zwischen dem Land und der Regenbogen AG. Ein weiterer Prozess ist für den 26. November 2024 anberaumt, bei dem das Landgericht Stralsund über eine zweite Räumungsklage entscheiden wird. Der Anwalt der Regenbogen AG, Tilman Giesen, hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen und sprach von einer möglichen Enteignung seiner Mandanten.
Umweltminister Till Backhaus begrüßte das aktuelle Urteil und stellte klar, dass die Dauercamper ihre Stellplätze behalten können. Diese rechtlichen Schritte und der zunehmende Druck auf die Regenbogen AG stehen auch im Kontext der allgemeinen Naturschutzpolitik, die durch ein Mehrebenensystem umgesetzt wird, welches nationalen und europäischen Richtlinien unterliegt, wie die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert.
Das Urteil des Landgerichts Rostock könnte somit als wichtiger Präzedenzfall für ähnliche Konflikte im Bereich des Naturschutzes in Deutschland dienen. Die Maßnahmen im Naturschutzrecht sind nicht nur komplex, sondern betreffen auch die wirtschaftliche Stabilität der betroffenen Unternehmen, was deutlich macht, dass eine sorgfältige Abwägung zwischen Umweltschutz und wirtschaftlichen Interessen erforderlich ist.