Am Landgericht München II begann heute der Prozess gegen zwei 21-jährige Männer, die wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes angeklagt sind. Diese sind beschuldigt, gemeinsam mit einer 20-jährigen Frau, die ebenfalls vor Gericht steht, in eine Gewalttat verwickelt gewesen zu sein, die in Fürstenfeldbruck stattfand. Die 20-Jährige soll die Opfer mit dem Versprechen von 1.500 Euro in die Wohnung gelockt haben. Bei Prozessauftakt schwiegen die beiden Männer, während ihre Mitangeklagte dem Gericht erklärte, dass sie über die Pläne der Männer nicht informiert war, obwohl sie die Lockung der Opfer zugab, berichtet die PNP.

Die brutalen Details der Tat wurden ebenfalls skizziert. Die Angreifer nutzen Schraubenzieher, Zangen und eine Heckenschere, um die Opfer für einen Zeitraum von 20 bis 30 Minuten zu misshandeln. Dabei kam es zu erheblichen Verletzungen, einschließlich einer gebrochenen Nase und einer gebrochenen Rippe eines der Opfer. Zudem wurde einem der Geschädigten mit einer Zange ein Stück Haut entfernt, während einer der Angreifer drohte, ihm den Daumen abzuschneiden. Die Beute umfasste rund 2.000 Euro in Bargeld, zwei Handys sowie den Dienstwagen eines der Angeklagten.

Auslöser der Gewalttat

Der Anlass für diesen Gewaltexzess war eine verbale Auseinandersetzung, bei der die Opfer das Auto der Schwester eines Angeklagten anspuckten. Diese Konfrontation führte zu dem Überfall und der anschließenden massiven Gewalt, die die Täter ausübten. Während des Verfahrens wird auch der Aspekt der Beihilfe im Zusammenhang mit der 20-jährigen Angeklagten von Bedeutung sein, insbesondere in Anbetracht der drohenden Strafen.

Die juristischen Grundlagen beim Vorwurf des schweren Raubes gemäß Paragraph 250 des Strafgesetzbuches (StGB) sind klar definiert. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2010 ist das Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs auch dann relevant, wenn es zwischen Vollendung und Beendigung der Tat zum Einsatz kommt. Diese rechtliche Auslegung könnte im vorliegenden Fall eine entscheidende Rolle spielen, insbesondere angesichts des Einsatzes der Zange und anderer Werkzeuge während der Tat, wie die Website juraexamen.info beschreibt.

Ein Anstieg der Gewaltkriminalität

Der Prozess findet vor dem Hintergrund eines allgemeinen Anstiegs von Gewaltkriminalität in Deutschland statt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigte für das erste Halbjahr 2023 einen Anstieg von rund 17 % bei Gewaltverbrechen im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zunahme ist vor allem im öffentlichen Raum zu beobachten, wo die Fallzahlen um etwa 14 % stiegen. Ein Drittel der Zeugen nennt drei zentrale Faktoren für diesen Anstieg: die erhöhte Mobilität nach dem Wegfall coronabedingter Einschränkungen, wirtschaftliche und soziale Belastungen durch Inflation sowie eine hohe Zuwanderungsrate, die zur Zunahme nichtdeutscher Tatverdächtiger geführt hat, so die Bundeskriminalamt.

Fünf Verhandlungstage sind für den Prozess angesetzt, und das Urteil wird voraussichtlich am 10. April fallen. Die Öffentlichkeit wird gespannt die weiteren Entwicklungen und Ergebnisse des Verfahrens verfolgen, insbesondere vor dem Hintergrund der erhöhten Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft.