Am 5. März 2025 beginnt der mit Spannung erwartete Prozess am Amtsgericht München gegen einen 70-jährigen Mann, der beschuldigt wird, ein wissenschaftliches Plagiat gefälscht zu haben. Der Angeklagte konnte beim letzten Gerichtstermin nicht erscheinen, und sein Aufenthaltsort bleibt unklar. Es ist zudem noch nicht geklärt, ob eine offizielle Ladung zugestellt werden konnte und ob der Angeklagte an seiner bekannten Adresse tatsächlich wohnhaft ist. Sollte er am neu angesetzten Termin erscheinen, könnte die Verteidigung ihr Plädoyer halten. Ansonsten könnte sich der Prozess weiter verzögern, was bereits mehrfach geschehen ist.
Der Angeklagte sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber, hervorgerufen durch den Verdacht, er habe einen Rechtsmediziner, Matthias Graw, durch die Erstellung eines gefälschten medizinischen Buches diskreditieren wollen. Dieses Buch soll den Eindruck erwecken, es sei vor 1987 veröffentlicht worden und enthält Passagen sowie Abbildungen aus der Dissertation von Graw. Um seine Absichten zu verwirklichen, wird ihm vorgeworfen, Helfer in Pakistan beauftragt zu haben, um das gefälschte Werk zu erstellen. Zudem soll er Kopien des Buches auf einer Auktionsplattform versteigert haben. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage fordern in ihren Plädoyers eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Motiv und rechtliche Hintergründe
Das Verfahren ist nicht nur juristisch bemerkenswert, sondern beleuchtet auch die emotionalen Motive des Angeklagten. Er soll aus Rache gehandelt haben, da die Mutter des Angeklagten 2020 gegen seinen Willen obduziert wurde. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass diese Begebenheit einen entscheidenden Einfluss auf die kriminellen Handlungen des Mannes hatte. Die Anklage umfasst nicht nur Urkundenfälschung, sondern auch Verleumdung und Betrug, was die Komplexität des Falls erhöht.
Urkundenfälschung ist ein ernsthaftes Delikt in Deutschland, das nicht nur in diesem speziellen Fall relevant ist. 2021 wurden rund 90.800 Fälle von Dokumentenbetrug in Deutschland registriert. Die Aufklärungsquote liegt zwischen 80 und 90 Prozent, jedoch ist ein Trend zur rückläufigen Aufklärung zu beobachten. Urkundenfälschung kann das Fälschen, Verfälschen oder die Herstellung unechter Urkunden umfassen, und nach deutschem Strafrecht wird dieses Delikt mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Im Falle besonders schwerer Vergehen können Strafen bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Der aktuelle Stand des Verfahrens
Die Universität Hamburg leitete ein Prüfverfahren ein, als das gefälschte Buch entdeckt wurde. Als jedoch die Fälschung offenbart wurde, wurde dieses Verfahren eingestellt. Der kommende Prozess wird am 6. März 2025 fortgesetzt, sofern der Angeklagte erscheint. Inmmerhin bleibt abzuwarten, wie das Gericht auf die vorgetragenen Beweise und Argumente reagieren wird. Die Geschehnisse rund um diesen Fall verdeutlichen sowohl die rechtlichen als auch die emotionalen Dimensionen von Dokumentenbetrug in der Wissenschaft.
Für alle Beteiligten ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Wahrnehmung von wissenschaftlicher Integrität gewahrt bleibt, insbesondere in einem Zeitalter, in dem
PNP,
tz und
WebID
zeigen die Möglichkeit der Täuschung erhöht wird.