In Würzburg hat am 5. Februar 2025 ein Prozess gegen zwei Männer begonnen, die wegen des Mordes an einem Gastwirt angeklagt sind. Die Angeklagten, ein Vater (67) und sein Sohn (49), stehen mehr als 26 Jahre nach der Tat vor Gericht. Laut der Staatsanwaltschaft wird dem Sohn vorgeworfen, am 5. Januar 1999 den 55-jährigen türkischen Gastwirt erschossen zu haben, um Druck auf einen Schuldner auszuüben. Die Geldforderung betrug mindestens 50.000 D-Mark, wobei der Gastwirt als Bürge für diese Forderung fungierte. Nach der Tötung beglich der Schuldner die Forderung über Jahre hinweg vollständig. Der angebliche Auftraggeber, der Vater, strebt einen Freispruch an, da viele andere Delikte außer Mord verjährt sind.
Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, dass der Sohn angegeben hat, er habe fünf Schüsse abgegeben, und ein ehemaliger Mitinsasse berichtete von einem angeblichen Geständnis des 50-Jährigen, der sagte, dass sein Vater der Auftraggeber sei. Ein maskierter Täter hatte das Verbrechen begangen und war danach zu Fuß geflüchtet. Die Tatwaffe ist bis heute verschwunden. Die neuen Hinweise, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führten, kamen im Frühjahr 2024, und die Angeklagten befinden sich seit März in Untersuchungshaft.
Verhandlung und mögliche Urteile
Der Prozess wird bis August 2025 mehrere Verhandlungstage umfassen. Das Gericht muss entscheiden, ob die Angeklagten schuldig sind oder ob das Tötungsdelikt nicht nachweisbar ist. Mögliche Urteile reichen von einem Freispruch über die Einstellung des Verfahrens aufgrund von Verjährung bis hin zu einer Verurteilung wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft geht von niedrigen Beweggründen und Heimtücke aus, da der 67-Jährige sich betrogen fühlte, nachdem der Gastwirt seinen Sohn angezeigt hatte.
In Deutschland wird Kriminalität durch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Diese Statistik dient der Analyse und Beobachtung von Kriminalitätsentwicklungen und wird landesweit einheitlich durchgeführt, um ein verzerrungsfreies Bild der angezeigten Kriminalität zu bieten. Dabei werden auch Erkenntnisse für die Verbrechensbekämpfung und kriminalpolitische Maßnahmen gewonnen. Die PKS erfasst unter anderem alle rechtswidrigen Taten und die ermittelten Tatverdächtigen, jedoch keine Staatsschutzdelikte oder Verkehrsdelikte, um den Fokus auf die relevante strafrechtliche Lage zu richten polizei.bayern.de.
Das Verfahren allein zeichnet ein düsteres Bild von den damaligen gesellschaftlichen Verhältnissen, in denen Geldforderungen zunehmend durch Gewalt gesichert wurden. Der Fall könnte nicht nur die persönlichen Schicksale der Betroffenen, sondern auch die Kriminalitätsentwicklung in Bayern im Fokus der Öffentlichkeit halten infranken.de und sueddeutsche.de.