In einem aufsehenerregenden Verfahren am Landgericht Frankenthal steht ein 22-jähriger Angeklagter vor Gericht. Er wird wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Laut Rheinpfalz soll der Angeklagte fünfmal mit einem Messer auf einen 43-Jährigen eingestochen haben. Bei seiner Festnahme erklärte der Angeklagte: „Ich habe mich nur gewehrt.“

Das Verfahren findet vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts statt und verspricht, viele Fragen zur Motivation des Angeklagten und der genauen Tatumstände zu klären. Es handelt sich hierbei um einen schweren Fall von Körperverletzung, der nicht isoliert betrachtet werden kann.

Tätermotiv und Tatverlauf

Um den Hintergrund solcher Gewalttaten besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Datenlage zu gefährlicher und schwerer Körperverletzung in Deutschland. Statistiken des Bundeskriminalamtes zeigen, dass die Zahl der polizeilich erfassten Fälle dieser Art stetig steigt. Laut Statista sind seit 2013 immer mehr Menschen von solchen Delikten betroffen.

Das Verhalten des Angeklagten in Frankenthal könnte als Ausdruck einer zunehmenden Aggressivität gewertet werden, die in der Gesellschaft immer häufiger zu beobachten ist. Einstellungen wie „Ich habe mich nur gewehrt“ scheinen in kritischen Momenten der Gewaltanwendung verbreitet zu sein.

Rechtslage und Urteile

Relevante Rechtsprechung zeigt, dass in ähnlichen Fällen die Gerichte oft Schwierigkeiten haben, zwischen verschiedenen Motivationen und den entsprechenden Strafrahmen zu unterscheiden. Ein Beispiel liefert ein BGH-Urteil vom 12. August 2020, wo ein Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, jedoch eine Revision der Staatsanwaltschaft nicht erfolgreich war. Die Instanzen zogen in Betracht, dass die Unübersichtlichkeit der Situation und die alkoholbedingte Beeinträchtigung eine Rolle spielten. Hierbei handelte es sich um einen Fall, der in der Nacht zum 11. Januar 2019 stattfand, als ein stark alkoholisierter Mann mehrere Stiche mit einem Messer abgab und dabei eine Person lebensgefährlich verletzte. Wie NWB beschreibt, wurde auch hier der Tötungsvorsatz verneint.

Der aktuelle Prozess in Frankenthal wirft somit nicht nur Fragen zur individuellen Schuld des Angeklagten auf, sondern auch zur allgemeinen Entwicklung der Gewaltkriminalität in Deutschland. Ein abschließendes Urteil steht noch aus und wird mit großer Spannung erwartet.