Am 19. Februar 2025 hat am Oberlandesgericht München der Prozess gegen die linksextremistische Aktivistin Hanna S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mordes. Der juristische Konflikt steht im Zusammenhang mit einem Vorfall, der sich im Februar 2023 in Budapest ereignete, wo ein Treffen von rechtsextremistischen Gruppierungen stattfand. Hanna S. wird vorgeworfen, mit anderen Aktivisten drei Mitglieder der rechten Szene angegriffen zu haben, was den ersten Strafprozess im sogenannten Budapest-Komplex darstellt.

Hanna S. gilt als Teil einer linksextremistischen Vereinigung, die sich für militanten Antifaschismus und gegen das staatliche Gewaltmonopol einsetzt. Ihre Verteidigung kritisiert die Anklage als überzogen und spricht von „Dämonisierung und Stigmatisierung“. Seit Mai 2024 befindet sie sich in Untersuchungshaft, angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Unschuldsvermutung gilt bis zu einer endgültigen Verurteilung, während vorerst 32 Verhandlungstage anberaumt sind, wobei ein Urteil möglicherweise Ende September 2025 gefällt wird.

Öffentliche Unterstützung und Proteste

Vor Prozessbeginn haben rund 100 Menschen an einer friedlichen Kundgebung teilgenommen, um ihre Solidarität mit Hanna S. zu zeigen. Die Vorfälle, die zu ihrer Anklage führten, fanden rund um den „Tag der Ehre“ in Budapest statt, eine Veranstaltung, zu der sich Rechtsextremisten aus ganz Europa versammeln, um den Versuch des Ausbruchs der Wehrmacht und ihrer ungarischen Kollaborateure zu gedenken.

Die Diskussion über extremistische Gewalt ist in Deutschland ein heikles Thema. Laut der jährlichen Veröffentlichung des Bundeskriminalamtes (BKA) sind linksextremistische und rechtsextremistische Straftaten nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ unterschiedlich. Im Jahr 2022 wurden 3.847 linksextremistische und 20.967 rechtsextremistische Straftaten registriert. Diese Zahlen spiegeln eine gesellschaftliche Problematik wider, bei der die politische Wahrnehmung extremistischer Aktivitäten von unterschiedlichen Deutungen geprägt ist.

Gewalt und Extremismus im Vergleich

Ein zentrales Ergebnis der BKA-Daten zeigt, dass rechtsextremistisches Gewaltpotenzial höher ist als das linksextremistischer Gruppen. Beispielsweise gab es im Jahr 2021 insgesamt 783 Körperverletzungen im Rechtsextremismus, während im Linksextremismus 362 Fälle verzeichnet wurden. Der Unterschied wird besonders deutlich, wenn man die Tötungsdelikte seit 1990 betrachtet: Während im linken Spektrum diese im einstelligen Bereich verblieben sind, wurden im rechtsextremistischen Lager dreistellige Zahlen festgestellt. Diese Statistiken unterstreichen die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung von linksextremistischen und rechtsextremistischen Straftaten.

Obwohl die Gewaltintensität bei rechtsextremistischen Akteuren höher ist, zeigt auch der linksextremistische Bereich eine zunehmende Aggressivität, insbesondere gegenüber Rechtsextremisten. Der Anstieg der Gewaltbereitschaft ist ein besorgniserregender Trend, der dennoch im Kontext der gesamten politischen Kriminalität betrachtet werden muss.

In diesem komplexen Gefüge zeigt der Prozess gegen Hanna S. nicht nur die Herausforderungen im Umgang mit politisch motivierter Gewalt, sondern auch die tiefen gesellschaftlichen Spaltungen, die hinter diesen Konflikten stehen. Die Resultate dieses Prozesses könnten weitreichende Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung und die weitere Debatte über Extremismus in Deutschland haben.

Quellen

Referenz 1
www.welt.de
Referenz 3
www.bpb.de
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