Der Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim, Jan P., steht erneut vor Gericht. Am Landgericht Gießen in Mittelhessen wird am Montagmorgen ein Urteil zu den Vorwürfen ergehen, die über den brutalen Mord an Ayleen hinausgehen. Der Angeklagte sieht sich weiteren Anklagen wegen Kindesmissbrauchs und Besitzes von kinderpornographischem Material gegenüber.

Jan P. hat eingestanden, in einem Videotelefonat mit einem 13-jährigen Mädchen onaniert zu haben — eine Tat, die kurz vor dem Mord an Ayleen begangen wurde. Bei Prozessbeginn räumte er die Vorwürfe ein und zeigte Bedauern für seine Taten. Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Haftstrafe von 2,5 Jahren wegen Kindesmissbrauchs und 1 Jahr und 10 Monate für den Besitz von Kinderpornografie.

Strafen und Sicherungsverwahrung

Der Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger bezeichnet Jan P. als gefährlich, da ihm ein ausgeprägtes Rückfallrisiko zugesprochen wird. In der Verteidigung wird jedoch ein geringerer Strafrahmen angestrebt, mit Forderungen von 1,5 Jahren für den Missbrauch und 1 Jahr und 3 Monate für die Kinderpornografie. Jan P. war bereits im September 2023 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wobei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Die Sicherungsverwahrung kann allerdings nur verhängt werden, wenn der Angeklagte zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt wird.

Besonders bemerkenswert ist, dass der Bundesgerichtshof die Sicherungsverwahrung für einen der Vorwürfe aufgrund einer Gesetzesänderung aufgehoben hat, die die Bedingungen für die Anordnung von Sicherungsverwahrung verändert hat. Dies führt zu einer erneuten Prüfung durch das Landgericht Gießen.

Kontext und gesellschaftliche Relevanz

Der Fall von Jan P. ist nicht nur ein individueller Justizfall. Er ist Teil einer größeren Problematik. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet für 2022 bereits 15.520 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und 42.075 Fälle von Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie in Deutschland. Diese Zahlen verdeutlichen die alarmierende Situation hinsichtlich sexueller Gewalt gegen Kinder, die in der Gesellschaft immer mehr Aufmerksamkeit findet. Trotz des Anstiegs an Anzeigefällen bleibt jedoch ein erheblicher Teil der Taten unentdeckt oder nicht dokumentiert, was ein dunkles Feld der Kriminalität bildet.

Der neue Prozess gegen Jan P. soll auch dazu dienen, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Sicherungsverwahrung wiederherzustellen. Dies wird besonders wichtig, da Jan P. weiterhin als gefährlich eingestuft wird, was durch psychiatrische Gutachten unterstützt wird, die ein hohes Rückfallrisiko für zukünftige Sexualstraftaten bescheinigen.

Die aktuelle Situation wirft auch einen Schatten auf den Fall von Ayleen, deren Leiche im Teufelsee gefunden wurde, nachdem Jan P. sie nach einer Internetbekanntschaft, in der er sie erpresste, getötet hatte. Die Geschehnisse rund um diesen Prozess sind eine dringliche Erinnerung an die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche vor solchen Taten zu schützen.

Weitere Informationen zu den Hintergründen des Falles und den gesellschaftlichen Auswirkungen finden Sie in den Berichten: SWR, Hessenschau und Beauftragte für Missbrauch.