Am 13. Januar 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) entschieden, dass der Profifußball für höhere Polizeikosten bei Hochrisikospielen aufkommen muss. Dieses Urteil erschien um 10 Uhr und markiert einen wichtigen Meilenstein in einem über zehn Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Land Bremen, das seit 2014 eine Regelung hat, die bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern zusätzliche Polizeikosten in Rechnung stellt. Laut bnn.de war der erste Gebührenbescheid über etwa 425.000 Euro für einen Polizeieinsatz nach dem Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV im Jahr 2015 der Auslöser für die rechtlichen Auseinandersetzungen.

Die DFL wehrte sich gegen die Kostenübernahme und erhielt in ihrer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen sowie dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mehrere Rückschläge. Diese Auseinandersetzungen führten schließlich dazu, dass das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im April 2024 eröffnet wurde, um über die Verfassungsbeschwerde der DFL zu entscheiden. Laut n-tv.de zentrale Aspekte des Rechtsstreits umfassten die Frage, ob die Bundesländer die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen rechtmäßig an die Liga weitergeben dürfen.

Hintergrund der Diskussion

Hochrisikospiele sind Partien, die von einem hohen Risiko für Fan-Auseinandersetzungen geprägt sind. In der Saison 2022/23 gab es beispielsweise 52 solche Spiele in den ersten beiden Ligen, die in Summe etwa 4,6 Millionen Euro an Polizeikosten in Rheinland-Pfalz generierten. Normalerweise sind für die Spiele zwischen 500 und 600 Ordnungskräfte im Einsatz, während bei Hochrisikospielen 800 bis 1.000 Polizeibeamte notwendig sind, wie tagesschau.de berichtet. Die DFL argumentiert, dass die Regelung verfassungswidrig sei, weil sie keine abgrenzbare Leistung seitens der Städte darstelle.

Im Kontext dieser Diskussion betont Bremens Innensenator Ulrich Mäurer die erheblichen finanziellen Belastungen für die Bundesländer durch diese Polizeieinsätze und schlägt eine Einigung mit der DFL vor, um eine einheitliche Regelung zu schaffen. Die DFL hat in der Vergangenheit Mitglieder, die sowohl der DFL als auch dem DFB angehören, mobilisiert, um vor einer Überlastung der Drittliga-Klubs durch entsprechende Gebühren zu warnen.

Mögliche Auswirkungen des Urteils

Das jüngste Urteil könnte erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Profivereine in Deutschland haben, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Die DFL hat einen Jahresumsatz von etwa fünf Milliarden Euro, was sie als tragfähig genug darstellt, um die Polizeikosten zu tragen. Allerdings könnte es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, da zum Beispiel Werder Bremen klagt, dass kein anderes Bundesland die Mehrkosten für Polizeieinsätze in Rechnung stellt. Dies könnte zu einer Neuordnung der Kostenverteilung führen.

Die Innenministerien der Bundesländer drängen darauf, eine einheitliche Regelung zu schaffen. In Rheinland-Pfalz gibt es bereits Bestrebungen, eine Gebührenregelung für Hochrisiko-Veranstaltungen einzuführen, während Hamburg die Möglichkeit eines Polizeikostenfonds prüft. Niedersachsen sieht das Urteil als bedeutend für die zukünftige Handhabung solcher Kostenanfragen an. Die angekündigte Einigung oder Regelungsanpassung könnte somit landesweit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den darauffolgenden Gesprächen realisiert werden.