Zum Jahresbeginn 2025 treten zahlreiche Veränderungen und Preiserhöhungen in Deutschland in Kraft, die unterschiedliche Lebensbereiche betreffen.
Eine der zentralen Neuerungen ist die Erhöhung des Grundpreises für das „Deutschlandticket“, das ab dem 1. Januar 2025 von 49 Euro auf 58 Euro ansteigt, wie Fuldainfo berichtet. Auch die Preise für diverse Postdienstleistungen steigen: Der Standardbrief kostet künftig 95 Cent, was einer Erhöhung um 10 Cent entspricht, während Postkarten von 70 auf 95 Cent steigen. Großbriefe kosten ab sofort 1,80 Euro anstelle von 1,60 Euro und für Maxibriefe müssen Nutzer 2,90 Euro bezahlen.
Weitere Preisanpassungen und gesetzliche Änderungen
Im Bereich der finanziellen Dienstleistungen sind Banken ab dem 9. Januar 2025 verpflichtet, „Echtzeitüberweisungen“ zu empfangen. Ab Oktober 2025 müssen diese Überweisungen auch ohne Aufpreis angeboten werden. Diese Form der Überweisung ermöglicht Geldtransfers innerhalb von zehn Sekunden.
Auch in der digitalen Welt gibt es Neuerungen: Verbraucher können ab 2025 ihre Internetrechnung anpassen oder den Vertrag kündigen, sollte die vertraglich geregelte Geschwindigkeit nicht erreicht werden. Dies geht einher mit Vorgaben der Bundesnetzagentur, die ein neues Mess-Tool für Festnetz-Internet eingeführt hat. Ab Frühjahr 2025 sind zudem Regelungen für Mobilfunk-Internetzugänge geplant.
Im gesundheitlichen Sektor wird am 15. Januar 2025 die elektronische Patientenakte in Modellregionen wie Hamburg und Teilen von Nordrhein-Westfalen eingeführt. Gleichzeitig wird der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen um 0,8 Prozent auf 2,5 Prozent steigen. Zudem dürfen ab dem 1. Januar 2025 keine quecksilberhaltigen Amalgamfüllungen mehr für neue Zahnfüllungen verwendet werden.
Andere wichtige finanzielle Veränderungen umfassen die Erhöhung des Mindestlohns von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde und die Anhebung der Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr auf 649 Euro monatlich. Auch das Kindergeld wird um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht.
Darüber hinaus müssen ab 1. Januar 2025 alle inländischen Unternehmer E-Rechnungen empfangen können und die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Weitere Punkte betreffen eine Erhöhung der CO2-Preise und eine Anhebung der Gaspreise sowie Auswirkungen auf die Grundsteuer.
Diese umfassenden Änderungen und Preisanpassungen betreffen alle Bürger und sind Teil eines umfassenden Reformpakets für das Jahr 2025, wie auch ComputerBild berichtet.