Am 29. Dezember 2024 hat die Polizei Dessau-Roßlau von einem Vorfall berichtet, bei dem ein Knallkörper in einem Briefkasten explodierte. Größere Schäden, Brände oder Verletzte wurden bislang nicht gemeldet. Während der restlichen Tage des Jahres ist in Deutschland der offizielle Verkauf von Feuerwerk erlaubt. Dieser beginnt am 28. Dezember 2024.

Das Abbrennen von Raketen und Böllern ist jedoch nur an Silvester und Neujahr gestattet. Oberbürgermeisterin Simone Borris von Magdeburg hat die Bürgerinnen und Bürger gebeten, an Silvester auf Feuerwerk zu verzichten. Ihre Aufforderung steht im Zeichen des Gedenkens an die Opfer des Weihnachtsmarktanschlags und hebt gleichzeitig die Gefahren hervor, die mit Feuerwerk verbunden sind. Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich einer möglichen zusätzlichen Belastung für Krankenhäuser durch Unfälle mit verletzten Personen, wie die FAZ berichtete.

Verfügbarkeit und Gesetze rund um Feuerwerk

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk wird in Supermärkten, Diskountern, Baumärkten, Drogerien und online abgewickelt. Beliebte Produkte sind oft schnell vergriffen, weshalb ein früher Kauf empfohlen wird. Die Preise beginnen bei etwa 10 Euro für kleine Batterien und Knaller. Raketen-Pakete sind ab etwa 20 Euro erhältlich. Darüber hinaus ist der Online-Kauf von Feuerwerk möglich, wobei darauf geachtet werden sollte, dass nur zugelassene Produkte erworben werden. Die Möglichkeit zur Vorab-Reservierung von Feuerwerk besteht zum Beispiel bei Lidl über die Lidl-Plus-App bis zum 26. Dezember.

Das Zünden von Feuerwerk ist volljährigen Personen zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar erlaubt. Allerdings ist das Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie in brandempfindlichen Bereichen untersagt. Feuerwerk der Kategorie F1, wie Wunderkerzen und Knallerbsen, darf bereits an Personen ab 12 Jahren verkauft werden. Erlaubte Feuerwerkskörper sind an einer vierstelligen Prüfnummer oder CE-Kennzeichnung erkennbar. Traditionell stammt das Feuerwerk aus heidnischen Bräuchen zur Vertreibung böser Geister und zur Begrüßung des neuen Jahres, so ein ergänzender Bericht von Kaufda.

Quellen

Referenz 1
www.faz.net
Referenz 2
www.kaufda.de
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