Ein Polizeieinsatz in Ansbach sorgt derzeit für Aufregung. Am Donnerstag, den 06. März 2025, bemerkte ein Zeuge, wie ein Mann auf der Straße eine Pistole durchlud. Der Vorfall ereignete sich kurz nach 20:00 Uhr in der Rosenstraße. Der zuvor unbekannte Mann kam aus einer Haustür, handelte und verschwand daraufhin wieder im Haus. Wie inFranken berichtet, löste dies sofort einen Polizeieinsatz aus.

Mehrere Streifenbesatzungen trafen schnell am Einsatzort ein und konnten den 40-jährigen Hausbewohner identifizieren. Bei seiner Pkw-Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um eine Softairpistole handelte, die der Mann auf der Straße entladen hatte, um seinen Großvater im Haus nicht zu stören. Die Polizei sicherte die Softairwaffe und leitete ein Bußgeldverfahren gegen den 40-Jährigen ein.

Softairwaffen im deutschen Recht

Die gesetzlichen Regelungen zu Softairwaffen in Deutschland sind komplex. Laut Bussgeldkatalog handelt es sich um Druckluftsysteme, die Rundkugeln verschießen und eine eigene Kategorie im Sportschießen darstellen. Ob Softairgeräte unter das Waffengesetz fallen, ist von ihrer Funktion und dem Joulewert abhängig. Waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Waffen, sondern werden als Spielzeug eingestuft.

Ab einer Geschossenergie von mehr als 7,5 Joule ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Die Verbreitung von Softairwaffen, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen, unterliegt ebenfalls strengen Regelungen. Besonders gegen Verstöße in Bezug auf Anscheinswaffen können hohe Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Zudem dürfen Softairwaffen mit einer Geschossenergie zwischen 0,5 und 7,5 Joule nur von volljährigen Personen erworben werden, und das Tragen im öffentlichen Raum ist nicht erlaubt.

Änderungen des Waffengesetzes und Auswirkungen

Im Kontext der aktuellen Vorfälle ist es auch wichtig, die Änderungen des Waffengesetzes zu betrachten. Am 01. September 2020 traten Regelungen in Kraft, die die Sonderregelungen für Softairwaffen mit einer Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule weitgehend aufhoben. Diese Informationen stammen aus einem Bericht von Dr. Schmitz. Obwohl es Bestrebungen gab, nur Spielzeuge im Sinne der EU-Richtlinie von den meisten Regelungen des Waffengesetzes zu befreien, wurde die alte Rechtslage wiederhergestellt. Geräte, die mit Werkzeugen verändert werden können, unterliegen schließlich weiterhin den Normen des Waffengesetzes.

Somit bleibt es imperativ für Besitzern von Softairwaffen, sich über die gesetzlichen Bestimmungen bewusst zu sein, um mögliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Vorfälle in Ansbach könnten ein weiteres Beispiel sein, wie schnell die Aufmerksamkeit der Behörden auf derartige Aktivitäten gelenkt wird.