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Politiker der AfD verurteilt wegen Verwendung von Nazi-Slogan: Zweites Urteil gefällt

Deutscher Politiker wegen Verwendung eines Nazi-Slogans verurteilt

Ein prominenter Politiker der rechtsextremen Alternative für Deutschland wurde am Montag zum zweiten Mal verurteilt, weil er bei einer politischen Veranstaltung wissentlich einen Nazi-Slogan verwendet hatte. Björn Höcke, der im September für das Amt des Ministerpräsidenten im ostdeutschen Bundesland Thüringen kandidieren will, wurde wegen der Verwendung des verbotenen Nazi-Slogans „Alles für Deutschland“ bestraft.

Das Urteil des Landgerichts Halle lautete auf die Benutzung von Symbolen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, und Höcke wurde zu einer Geldstrafe von 130 täglichen Raten von jeweils 130 Euro verurteilt, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur dpa. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich, und die Verurteilung wird ihn nicht daran hindern, an der Wahl teilzunehmen.

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Alternative für Deutschland hat eine starke Anhängerschaft aufgebaut, insbesondere in der ehemals kommunistischen Ostregion – einschließlich Thüringens. Die Parteistärke in dieser Region trug dazu bei, dass sie bei den Europawahlen Anfang dieses Monats den zweiten Platz belegte und trotz jüngster Skandale und Rückschläge 15,9 % der Stimmen erhielt.

Der Missbrauch von Symbolen einer verfassungswidrigen Organisation kann mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Die frühere Verurteilung Höckes im Mai, ebenfalls wegen der Nutzung von Symbolen einer verfassungswidrigen Organisation, wird von seinen Anwälten angefochten. Der aktuelle Fall zielte darauf ab, dass er im Dezember bei einer Alternative für Deutschland-Veranstaltung in Gera erneut gegen das Gesetz verstoßen hatte, wissentlich dass die Verwendung des Slogans eine Straftat darstellt. Sie behaupteten, Höcke habe gesagt „Alles für …“ und das Publikum ermutigt „Deutschland!“ zu rufen.

Höcke betonte erneut, dass er nichts Falsches getan habe. „Auch in diesem Fall bin ich völlig unschuldig“, sagte er. „Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das empfinde ich nicht als gerecht.“ Er stellte die Frage, ob die Verwendung der Phrase aus solch alltäglichen Wörtern eine Straftat darstellt.

In seinem Urteil vom Montag sagte Richter Jan Stengel, dass ein Video von Höckes Rede in Gera „Zustimmung durch Mimik“ zeigte – was bedeutet, dass er wollte, dass die Zuhörer den verbotenen Slogan vervollständigen, so dpa. Der Vorfall wirft ein Licht auf die anhaltende Präsenz von rechtsextremen Tendenzen in der deutschen Politik und die Bedeutung des Kampfes gegen extremistische Ideologien in der heutigen Gesellschaft.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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