Zum Jahreswechsel 2025 wird über die Situation der Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland berichtet. Während in vielen Bundesländern kapazitativ deutliche Entlastungen spürbar sind, sieht es im Landkreis Ebersberg ganz anders aus. Hier sind die Unterkünfte mit Flüchtlingen weiterhin stark belegt und Platzmangel herrscht vor. Laut der Süddeutschen Zeitung sind in den Ebersberger Unterkünften zurzeit 1.582 Personen untergebracht, wovon 648 als Fehlbeleger gezählt werden, sprich Asylbewerber mit bewilligten Anträgen oder Flüchtlinge aus der Ukraine.

Die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine ist in den letzten Monaten gestiegen. So erhöhte sich die Zahl von 341 Ende September auf 434. Im Gegensatz dazu sank die Anzahl der Fehlbeleger nach einem abgeschlossenen Asylverfahren von 259 auf 214. Das Landratsamt Ebersberg berichtet zudem, dass alle zwei Wochen etwa 50 neue Flüchtlinge zugewiesen werden.

Wachsende Herausforderungen

Im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie Bayern, wo in den Ankerzentren von 12.900 Plätzen rund 10.250 belegt sind, bleibt die Situation in Ebersberg angespannt. Hier belegen nur 1.414 Personen die staatlichen Unterkünfte, was einen Anstieg von 168 im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Um die Belastung der Unterkünfte zu steuern, bemüht sich das Landratsamt aktiv um die Bereitstellung freier Wohnungen von Immobilienbesitzern.

Gleichzeitig gibt es landesweit einen Rückgang der Belegung in anderen Bundesländern, wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Auch Hessen meldet einen Anstieg, hat jedoch noch über ausreichende Kapazitäten.

Demografische und wirtschaftliche Belastungen

Die steigenden Mietkosten im Landkreis Ebersberg erschweren die Integration der Flüchtlinge in den Wohnmarkt. Landrat Robert Niedergesäß betont, dass die Fehlbeleger nicht vor die Rathaustüren gesetzt werden. So verliert Ebersberg im Vergleich zu anderen oberbayerischen Landkreisen an Boden und steht bei der Unterbringung von Flüchtlingen auf dem vorletzten Platz. Die Schaffung neuer Unterkünfte gestaltet sich zunehmend als problematisch, insbesondere in Markt Schwaben, wo eine neue Unterkunft am Atron-Gelände nach Kontroversen kleiner ausfallen muss als ursprünglich geplant.

In den politischen Rahmenbedingungen wird die Situation durch das Flüchtlingsunterbringungsmaßnahmengesetz und Änderungen des Baugesetzbuchs beeinflusst. Diese Änderungen, die bereits 2014 und 2015 in Kraft traten, sollten eine schnellere Schaffung von Flüchtlingsunterkünften ermöglichen, um den steigenden Flüchtlingszahlen gerecht zu werden. Aufgrund der fortwährenden Herausforderungen haben Bund und Länder in den letzten Jahren Regelungen zur Mobilisierung von Bauland vorgeschlagen, um die Situation zu entlasten, insbesondere im Hinblick auf das Baulandmobilisierungsgesetz vom November 2020, das befristete Sonderregelungen bis Ende 2024 vorsieht.

Die vorherrschende Lage in Ebersberg stellt also nicht nur für die betroffenen Flüchtlinge eine Herausforderung dar, sondern auch für die kommunalen Behörden, die unter den Druck der Demografie und der Marktbedingungen geraten, die dringend benötigten Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für eine ausführliche Betrachtung der Qualitätsstandards in Flüchtlingsunterkünften kann auf die Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen werden.

Hoffnung für eine Verbesserung könnte die geplante zusätzliche Unterkunft in Markt Schwaben bringen, die sich jedoch aufgrund eines ungewissen Zeitplans noch in der Planungsphase befindet. Das Landratsamt bleibt weiterhin aktiv im Aufruf an Immobilienbesitzer, freie Wohnungen zur Verfügung zu stellen und damit einen Beitrag zur Lösung der angespannten Wohnsituation zu leisten.